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VKU zum BGH-Urteil über Gaspreiskontrolle
Mehr Rechtssicherheit für Kunden und Gasversorger

Berlin (ots)

"Das Urteil ist geeignet, die Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Gaspreiserhöhungen weiter zu versachlichen", stellte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zum heute ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gaspreiskontrolle im Fall Dinslaken fest. "Es liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des BGH und enthält deutliche Aussagen zur gerichtlichen Überprüfung von Gaspreiserhöhungen. Damit wird mehr Rechtssicherheit für Kunden und Gasversorger geschaffen", so Reck weiter. Positiv bewertete der VKU-Hauptgeschäftsführer, dass die Gasversorger als Wirtschaftsunternehmen angesehen werden, die ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse an der Geheimhaltung von konkret begründeten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen haben. "Die kommunalen Gasversorger setzen auch in Zukunft auf eine offene Kommunikation mit den Kunden und die Kraft der Argumente auch im Fall von notwendigen Preiserhöhungen", erläuterte Reck die grundsätzliche Haltung der kommunalen Energieversorger.

Wie schon in seinem Urteil vom 13.06.2007 (Fall Heilbronn) hat der BGH entschieden, dass Kunden Gaspreiserhöhungen auf ihre Billigkeit hin gerichtlich überprüfen lassen können, sich diese Überprüfung aber nur auf die Erhöhung bezieht und nicht auf den Gesamtpreis. Weist der Versorger nach, dass er nur höhere Bezugskosten weitergegeben hat, ist die Preisanhebung rechtens. Allerdings muss er auch nachweisen, dass die höheren Bezugskosten nicht durch einen Rückgang sonstiger Kosten ausgeglichen worden sind. Ausdrücklich stellt das Gericht fest, dass das Gasversorgungsunternehmen weder die absolute Höhe der Bezugspreise offenlegen noch die Bezugsverträge mit den Lieferanten vorlegen muss. Zur Begründung verweist es auf das verfassungsrechtlich geschützte Interesse an der Geheimhaltung von Geschäftsdaten.

Pressekontakt:

Rosemarie Folle
Fon 030/58 580-208

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