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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Verbändevereinbarung Strom gefährdet
VKU kritisiert Regelungen der Übertragungsnetzbetreiber

Köln (ots)

Der sogenannte "GridCode 2000", in dem die Netz- und
Systemregeln der Übertragungsnetzbetreiber festgelegt werden und der
heute in Heidelberg der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, wird
vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in wesentlichen Punkten
abgelehnt. Der VKU, der über 570 kommunale Stromversorger vertritt,
kritisiert, dass die Interessen der Verteilnetzbetreiber und der
kleinen Stromhändler zu wenig berücksichtigt seien. Insbesondere bei
den Regelungen zum sogenannten Engpassmanagement und bei der
Kündigung von Bilanzverträgen würden Risiken und in der Folge
möglicherweise finanzielle Lasten erwachsen, die mit darüber
entscheiden, für wen kommunaler Stromhandel möglich wird und welche
Kosten bei kommunalen Netzbetreibern anfallen können. Der VKU werde
seinen Mitgliedern empfehlen, diese Regelungen nicht zu akzeptieren.
Darüber hinaus sei es ebenfalls nicht zumutbar, dass die
Übertragungsnetzbetreiber bei teilbelieferten Kunden
Einzelkundendaten erfahren sollen. Diese Daten seien in höchstem Maße
wettbewerbsrelevant, da es sich bei den betroffenen Kunden in der
Regel um attraktive Großkunden handele. Aus Sicht des VKU müssten die
Daten weitestgehend anonymisiert werden, was ohne weiteres möglich
sei.
Der VKU betont, dass die Verbändevereinbarung Strom und der
GridCode dem Übertragungsnetzbetreiber eine für den Strommarkt
entscheidende Rolle zuweise. In seiner Position als Bilanzkoordinator
verfüge er in erheblichem Umfang über wettbewerbsrelevante Daten
aller Händler. Er erfahre, welcher Händler mit wem handele und wo er
welche Mengen akquiriert und liefert. Künftig könne der
Übertragungsnetzbetreiber durch Abgleich der Kraftwerksbetriebszeiten
mit den Börsenpreisen die Einstandspreise der Kraftwerke abschätzen.
Daneben verfüge er als Netzbetreiber über Eingriffsmöglichkeiten, die
alle Marktteilnehmer massiv behindern könnten. Die Tatsache, dass es
in Deutschland keinen Regulator, dafür aber acht
Übertragungsnetzbetreiber gebe, die mit bestimmten Händlern und
Kraftwerksbetreibern gesellschaftsrechtlich verbunden seien, werde
die Übertragungsnetzbetreiber - ob begründet oder nicht - dem
Verdacht der Manipulation aussetzen. Es müsse deshalb nach Auffassung
des VKU gerade im Interesse der Übertragungsnetzbetreiber liegen,
sich von diesem Verdacht entlasten zu können. Dies erfordere ein
Höchstmaß an Transparenz bei allen Regelungen, wo Interessenkonflikte
möglich seien. Sonst könne eine diskriminierungsfreie Handhabung
dieser Regeln nicht überprüft werden. Aus Sicht des VKU erfülle der
vorliegende GridCode dies nur unzureichend.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher VKU
Telefon: 0221/3770-206
FAX:      0221/3770-266

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