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Kommunale Energieversorger nicht gleichberechtigt im europäischen Binnenmarkt
Dachverband der europäischen Stadtwerke tagt in Bonn

K
   Bonn (ots)

"Die kommunalen Energieversorgungsunternehmen sind im europäischen Binnenmarkt nach wie vor nicht gleichberechtigte Marktteilnehmer." Anlässlich des diesjährigen Symposiums des europäischen Dachverbands der kommunalen Energieversorgungsunternehmen CEDEC, das am 29./30. Juni 2000 in Bonn stattfindet, betonte der Verbandspräsident Professor Enrico Cerrai, Mailand, dass es in einigen Ländern der EU zum Teil erhebliche Restriktionen für die wirtschaftliche Tätigkeit kommunaler Unternehmen gebe. In anderen Ländern seien sie immer noch nicht vollwertige, am Markt "zugelassene" Kunden. Das führe zu gravierenden Marktverzerrungen, da der Wettbewerb im Strom- und zunehmend auch im Gasmarkt europäische Dimensionen angenommen habe und vor den Gemeindegrenzen nicht Halt mache. Darüber hinaus seien die kommunalen Unternehmen bislang von den europäischen Beratungen über die Gestaltung des grenzüberschreitenden Energiehandels ausgeschlossen. Die CEDEC weise darauf hin, so Professor Cerrai, dass faire Bedingungen für die Nutzung der europäischen Verbundnetze, die der Marktplatz für den europäischen Großhandel für Energie sind, für kommunale Energieversorgungsunternehmen lebenswichtig seien. Die CEDEC fordere die Europäische Kommission daher nachdrücklich auf, die kommunalen Unternehmen gleichberechtigt neben den anderen Marktteilnehmern an den Beratungen der europäischen Regulatorenkonferenzen für Strom und Gas teilnehmen zu lassen. Dies sei erforderlich, um den Interessen der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und den dahinterstehenden Interessen der Städte und Gemeinden und damit letztendlich der Bürger Gehör zu verschaffen.

Als weiteres Problem nannte Cerrai die Vorstellungen der
Europäischen Kommission über die europaweite Ausschreibung von
Konzessionen, die die Gestaltungsmöglichkeiten der lokalen
Gebietskörperschaft einengen würde. Dies betreffe nicht nur die
Energieversorgung, sondern vor allem auch die Wasserversorgung sowie
die Abfall- und Abwasserentsorgung. Die CEDEC trete dafür ein, dass
örtliche und regionale Besonderheiten erhalten bleiben und dass die
kommunalen Eigner weiterhin die Möglichkeit haben müssten, frei über
die Gestaltung der lokalen öffentlichen Dienstleistungen zu
entscheiden. Diese seien im neuen Artikel 16 des Amsterdamer Vertrags
explizit aufgenommen worden. Der darin enthaltene Gestaltungsauftrag
sei daher auf der europäischen Ebene ernst zu nehmen.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher VKU
Telefon: 0221/3770-206
FAX:      0221/3770-266

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