Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zur heutigen BGH-Entscheidung Gaspreise
Berlin (ots)
Zur heutigen Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes (BGH) erläutert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass das BGH-Urteil sich auf Sachverhalte aus dem Jahr 2005 bezieht. Der BGH hatte auch nur darüber zu entscheiden, ob es im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich ist, den Gaspreis gegenüber dem Endverbraucher durch eine Preisanpassungsklausel an den Preis für leichtes Heizöl zu koppeln. Entsprechende Klauseln sind in Verbraucherverträgen allerdings eher unüblich.
Der VKU begrüßt es, dass es in Bezug auf entsprechende Klauseln in Verbraucherverträgen nun durch das Urteil Rechtssicherheit für die Stadtwerke gibt. "Klar ist aber auch, dass der BGH keineswegs über die international übliche Kopplung der Gaspreise an die Erdölpreise entschieden hat oder irgendwelche Aussagen über die Höhe von Gaspreisen getroffen wurden", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Für die Bewertung ist auch zu bedenken, dass sich in den letzten Jahren der Gasmarkt jedoch deutlich verändert und weiterentwickelt hat. Neue Teilnehmer sind in den Markt eingetreten und daher kann man heute davon ausgehen, dass es Wettbewerb im Gasmarkt gibt und dieser im Sinne der Verbraucher in den nächsten Jahren auch weiter zunehmen wird.
Anbieter von Gas werden gezwungen sein, Vertragsbeziehungen zu prüfen und entsprechend anzupassen, falls eine Indizierung rechtlich nur noch nach Kostengesichtspunkten möglich ist. Dies betrifft entsprechend auch alle Wettbewerber am Markt, die Haushaltskunden Gasverträge anbieten. Um konkrete Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse zu beurteilen, muss die Urteilsbegründung abgewartet werden.
Hintergrund der Ölpreisbindung:
Seit den 1960er-Jahren ist der Erdgaspreis an den Erdölpreis gekoppelt. Ziel dieser Kopplung war ursprünglich, die notwendigen Investitionen der Produzenten in die Infrastruktur abzusichern und Erdgas als wettbewerbsfähigen Energieträger aufzubauen. In Deutschland wird der Erdgaspreis noch grundsätzlich nach dem so genannten Anlegbarkeitsprinzip ermittelt. Das bedeutet, der Gaspreis orientiert sich an den Preisen für Konkurrenzprodukte - vorrangig leichtes oder schweres Heizöl. Die Preise orientieren sich zudem langfristig aneinander. Damit bieten sie sowohl Gasversorgungsunternehmen als auch Endkunden Investitionsschutz. Erdgasverbraucher sollten Sicherheit haben, dass sie einen Energieträger gewählt haben, der gegenüber Erdöl wettbewerbsfähig ist. Auch heute hat die Ölpreisbindung in erster Linie die Wirkung, den Preisspielraum der Erdgasproduzenten zu beschränken. Mit der immer weiter schreitenden Öffnung der Gasmärkte gewinnen allerdings auch andere Preismodelle, wie z. B. die Kopplung an Gas-Spotpreise an Bedeutung. Wegen der größeren Preisschwankungen steigen bei solcher Indexierung jedoch auch die Beschaffungsrisiken. Anders als manchmal wahrgenommen ist die Ölpreisbindung auch keine Einbahnstraße, die nur zu Preissteigerungen führt. Mit gewisser zeitlicher Verzögerung werden die Schwankungen des Ölpreises nach oben und nach unten abgebildet.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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