Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Müllverbrennungsanlagen zur Tiermehlentsorgung bereit und ohne weiteres in der Lage
Köln (ots)
Für eine tierseuchenhygienisch unbedenkliche und zugleich ökologisch hochwertige Entsorgung von Tiermehl und Tierfutter bieten sich in erster Linie die Müllverbrennungsanlagen bzw. Müllheizkraftwerke als Einrichtungen kommunaler Daseinsvorsorge an. Dabei erfüllen diese thermischen Abfallbehandlungs- und verwertungsanlagen ohne weiteres die rechtlichen als auch die technischen Voraussetzungen für eine gefahrlose Beseitigung des Tiermehls, das mit Rücksicht auf mögliche Gefährdungen durch BSE nicht länger zur Fütterung von Nutztieren verwendet werden darf.
Dies stellte der für die "Thermische Abfallbehandlung und -verwertung" zuständige Ausschuss der Fachverbände der kommunalen Entsorgungswirtschaft VKS und VKU im Rahmen seiner Sitzung vom 13.12.2000 in Köln fest. Eigentümer und Betreiber der Müllverbrennungsanlagen leisten insoweit ihren Beitrag zur Bewältigung der vielschichtigen BSE-Problematik durch einen am Gemeinwohl und dem Vorsorgeprinzip orientierten Lösungsansatz. Die Verbrennung erfolgt bei 800 - 1100 °C; dabei werden Eiweißmoleküle vollständig zerstört und in Wasser, Kohlendioxid und Stickoxide umgewandelt. Bezüglich der BSE-Erreger bedeutet das eine vorsorgliche und doppelte Absicherung und damit im Ergebnis eine den verständlichen Sorgen der Bürger in vollem Umfang Rechnung tragende sichere und verantwortliche Entsorgung. Auch der im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Anlagen liegende Arbeitsschutz bleibt uneingeschränkt gewährleistet. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind insoweit für die Verbrennung von Tiermehl nicht erforderlich.
Bereits seit einigen Jahren wird ausländisches Tiermehl problemlos verbrannt. Nunmehr haben z. B. die Müllverbrennungsanlagen bzw. Müllheizkraftwerke in Ingolstadt, Iserlohn und Ludwigshafen auch mit der Mitverbrennung von deutschem Tiermehl begonnen und stellen sich damit der im Interesse aller Betroffenen und Beteiligten wahrzunehmenden gesamtstaatlichen Verantwortung.
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