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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU begrüßt EU-Wasserrahmenrichtlinie
Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge bestätigt

Köln (ots)

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union,
die voraussichtlich noch im Dezember 2000 in Kraft tritt und die
innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist, wird
vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ausdrücklich begrüßt. Mit
der Richtlinie soll ein umfassender, europaweit wirkender
Ordnungsrahmen für den Schutz der Gewässer gesetzt werden. Der
Gewässerschutz wird damit auf alle Grund- und Oberflächengewässer
einschließlich des Trinkwassers ausgedehnt. "Die
EU-Wasserrahmenrichtlinie ist keine Liberalisierungsrichtlinie,
vergleichbar den vorausgegangenen Binnenmarktrichtlinien für Strom
und Gas", wie VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich betont. Sie
bestätige vielmehr, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern
ein ererbtes Gut sei, das geschützt, verteidigt und entsprechend
behandelt werden müsse. Sie bestätige die nationale Bewertung der von
den Kommunen getragenen Wasserversorgung als Teil der
öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge. Schöneich: "Wasser ist ein
hochwertiges Lebensmittel, das ohne erhebliche Qualitätseinbußen
nicht dem freien Wettbewerb zugänglich werden kann. Insoweit erteilt
die Europäische Kommission den Forderungen nach einer Liberalisierung
des Wassermarktes eine eindeutige Absage."
Auch der in Artikel 9 der Richtlinie formulierte Grundsatz, für
die erbrachten Wasserdienstleistungen kostendeckende Entgelte zu
erheben, wird vom VKU begrüßt. Wünschenswert wäre hier allerdings
eine Klarstellung gewesen, dass die Preisbildung nicht administrativ
reglementiert wird.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher VKU
Telefon: 0221/3770-206
FAX:      0221/3770-266

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