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Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat
Deutschland muss bei KWK nachsteuern

Berlin (ots)

Heute berät der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und bezieht Stellung aus Sicht der Bundesländer. Dabei geht es auch um die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen: "Durch hohe Effizienzgrade leistet KWK bereits heute einen maßgeblichen Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der Energieabhängigkeit der Europäischen Union", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

"Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Die Vorschläge der Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der KWK-Förderung sind zu begrüßen, doch muss der Gesetzgeber noch deutlich nachsteuern: Erforderlich ist eine Verbesserung der Wärmenetzförderung, eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5ct/kWh und die Bezuschussung von Wärmespeichern. Um weitere KWK-Potentiale zu erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden. Zudem sollte das Mini-KWK-Programm wieder aufgenommen werden", erklärt Reck. Im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein Einspeisevorrang für KWK-Strom vermerkt. "Dieser ist ein wichtiger Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten. Nur so können wir verhindern, dass bei Netzengpässen KWK-Anlagen von Übertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden", so Reck weiter.

Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im Rahmen einer Studie, die der VKU bei Dr. Felix Christian Matthes, Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut, und Dr. Hans-Joachim Ziesing, Senior Policy Advisor beim Ecologic Institut, in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie muss, um das geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25 Prozent bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau ein Zubau von KWK-Anlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis 12.000 Megawatt realisiert werden. Die bei den kommunalen Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität besteht aktuell zu 61 Prozent aus KWK-Anlagen. Durch sie haben die deutschen Stadtwerke 2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Redaktioneller Hinweis:

Die Studie "Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen" finden Sie unter: http://ots.de/XulR3

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

Pressesprecher:
Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
E-Mail: carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecher:
Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
E-Mail: kolp@vku.de

Stv. Pressesprecher:
Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
E-Mail: luig@vku.de

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