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VKU: EU-Urteil auch auf Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragbar

Köln (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V., Köln, hat
heute in einer ersten Stellungnahme das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH), wonach das deutsche Stromeinspeisegesetz nicht
gegen EU-Recht verstößt, begrüßt. Der EuGH hatte am Dienstag
entschieden, dass die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für
die Einspeisung alternativer Energien zahlen müssen, keine staatliche
Beihilfe darstellten, weil sie nicht aus Haushaltsmitteln bestritten
werden. Das Gesetz verstoße auch nicht gegen die im EU-Binnenmarkt
garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene.
Dieser gehöre zu den vorrangigen Zielen der EU. Die im VKU
organisierten Stadtwerke gehören einerseits zu den Unternehmen, die
einer Abnahme- und Vergütungspflicht durch das Gesetz unterliegen,
andererseits selbst aber auch Strom in regenerativen Anlagen erzeugen
und nunmehr nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Vergütungen
vom vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber verlangen können.
Das Urteil habe jedoch darüber hinaus eine zusätzliche Bedeutung
für die kommunalen Energieerzeuger: "Aus unserer Sicht gelten alle im
Urteilsspruch enthaltenen Argumente auch für das vom VKU
vorgeschlagene KWK-Ausbaugesetz", wie VKU-Presse-sprecher Wolfgang
Prangenberg betont. Dies würde die politische Diskussion in dieser
Frage sehr erleichtern und eine gesetzliche Anschlussregelung zur
Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung beschleunigen.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher
Telefon: 0221/3770-205
Telefax: 0221/3770-266

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