Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zur Konsultation der EU-Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer
Nichtbesteuerung für hoheitliche Aufgaben weiterhin sachgerecht
Berlin (ots)
Die Europäische Kommission hat heute eine Konsultation zur Zukunft des Systems der Mehrwertsteuer eingeleitet. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften für öffentliche Behörden und Unternehmen halten wir nicht für grundsätzlich reformbedürftig. Das gilt insbesondere für den Aspekt der Steuerneutralität. Die Regeln sind aus unserer Sicht geeignet, dort eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen privatem und öffentlichem Sektor sicher zu stellen, wo die beiden Bereiche auch im Übrigen unter gleichen Voraussetzungen tätig werden."
Artikel 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ordnet an, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Ausübung der öffentlichen Gewalt tätig werden, nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn die Nichtbesteuerung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
"Wir halten die Nichtbesteuerung hoheitlicher Pflichtaufgaben weiterhin für sachgerecht, auch um private Haushalte vor zusätzlichen Kosten zu schützen", so Reck weiter. Der Grundsatz der Steuerneutralität gebietet es, grundsätzlich gleiche Tätigkeiten unterschiedlicher Akteure steuerlich gleich zu behandeln. Er sollte jedoch nicht dafür herangezogen werden, zwei Akteure, die unter nicht vergleichbaren Rahmenbedingungen tätig werden, steuerlich undifferenziert zu betrachten. "Aus unserer Sicht macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine öffentliche Körperschaft eine Tätigkeit ausführt, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, oder ob sich ein privates, bundes-, europa- oder auch weltweit agierendes Unternehmen als Ergebnis einer freien unternehmerischen Entscheidung an einem Vergabeverfahren für die Durchführung einer hoheitlichen Aufgabe in einem bestimmten Gemeindegebiet beteiligt", begründet Reck seine Auffassung.
"Die EU-Kommission sollte sich auf ihren originären Auftrag besinnen und sich nur dort um die Harmonisierung der Mehrwertbesteuerung kümmern, wo Binnenmarkt und Wettbewerb betroffen sind. Für die Besteuerung von Tätigkeiten, die der öffentlichen Hand vorbehalten und damit nicht wettbewerbsrelevant sind, sollte die EU hingegen keine Zuständigkeit reklamieren!"
Anpassungsbedarf sieht der VKU lediglich im Bereich der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen öffentlichen Stellen. "Der interkommunalen Zusammenarbeit kommt insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels eine herausragende Bedeutung für die effiziente Nutzung öffentlicher Infrastrukturen zu. Sie darf nicht durch unangemessene steuerliche Hürden behindert werden", so Reck abschließend. Der VKU wird sich aktiv in die bevorstehende Diskussion einbringen.
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