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VKU: Harte Kritik an Langen-Bericht zur europäischen Wasserpolitik

Köln (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat
heute nochmals vehemente Kritik am sogenannten Langen-Bericht zur
Daseinsvorsorge und den hierin enthaltenen Vorschlägen zur
zukünftigen europäischen Wasserpolitik geäußert. Der Bericht des
Abgeordneten Werner Langen (EVP), über den am 12. September im
Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments diskutiert und abgestimmt
werden soll, fordert eine schrankenlose Liberalisierung und
Entkommunalisierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft. "Das steht im
krassen Widerspruch zur bisherigen EU-Wasserpolitik", betont
VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich. "Wasser ist kein
Business, sondern elementare Daseinsvorsorge". Dies sei auch in der
gerade vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat
verabschiedeten EU-Wasserrahmenrichtlinie bestätigt worden, in der
Wasser als ein besonders schutzwürdiges Gut bezeichnet und die
Versorgungsaufgabe als Teil der öffentlich-rechtlichen
Daseinsvorsorge bewertet werde. Der VKU erhebe daher die Forderung,
den Wasserbereich mit Blick auf seine herausgehobene Stellung als
unverzichtbares Lebensmittel aus dem Bericht auszuklammern.
Der Langen-Entwurf erwecke durchgehend den Eindruck, dass das
sensible Lebensmittel Wasser als beliebige Handelsware mit Strom, Gas
und Telekommunikation gleichzusetzen sei und daher privatisiert
werden müsse. Der VKU wehre sich, so Schöneich, entschieden gegen
eine solche undifferenzierte Betrachtung: Wasser unterliege weder
ausschließlich noch primär einer ökonomischen Bewertung, sondern im
Vordergrund ständen die im öffentlichen Interesse liegenden
Bedürfnisse nach Gesundheits- und Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit
und Ressourcenschonung. Die Aufgabe könne deshalb auch nicht
ausschließlich oder überwiegend der Privatwirtschaft überlassen
werden. Im Gegenteil muss nach Ansicht des VKU auch in Zukunft die
kommunal geprägte, unter demokratischer Kontrolle stehende
Wasserwirtschaft, die in Deutschland zu einer weltweiten
Spitzenqualität geführt habe, beibehalten werden. Diese bewährte
Struktur schließe Wettbewerbselemente keinesfalls aus: Der Wettbewerb
um Gemeinden, auch unter Preisgesichtspunkten, der Systemwettbewerb
zwischen lokaler und überörtlicher Versorgung in einer Reihe von
Gebieten, Beteiligungswettbewerb und "als-ob-Wettbewerb" durch
nationale und internationale Preis- und Leistungsvergleiche würden
heute schon praktiziert.
Im übrigen offenbare der Langen-Bericht fatale Fehlvorstellungen
zur Rolle der öffentlichen Wirtschaft. Der Standpunkt, dass sich die
öffentliche Hand nur dann wirtschaftlich betätigen dürfe, wenn die
Leistungen von Privatunternehmen nicht mindestens gleich gut erbracht
werden können, diskriminiere öffentliche Unternehmen und verstoße
eklatant gegen Art. 295 EG-Vertrag, der klar die Neutralität der
Eigentumsformen bestimme.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg 
Pressesprecher
Telefon: 0221/3770-206
Telefax: 0221/3770-266

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