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Duales System Deutschland: Chancen für kommunale Unternehmen im Ausschreibungswettbewerb sichern
VKE fordert grundlegende Novellierung der Verpackungsverordnung

Köln (ots)

Die Neuausschreibung der DSD-Leistungsverträge, die
aufgrund von EU-Vorgaben notwendig ist und die ursprünglich schon im
letzten Jahr erfolgen sollte, verzögert sich zusehends.
"Schuld sind die monatelangen Auseinandersetzungen der DSD AG mit
dem Bundeskartellamt darüber, wie diese Leistungen auszuschreiben
sind", bemängelt Klaus Evertz, Vorsitzender der Vereinigung der
kommunalen Entsorgungswirtschaft im VKU: "Damit geht für die
kommunalen Entsorger im Konflikt zwischen Wettbewerbs- und
Umweltrecht jede Planungssicherheit verloren."
Besonders die kartellrechtlichen Bedenken gegen Kooperationen von
kommunalen mit privaten Partnern in PPP-Modellen beschränken nach
Ansicht von Evertz die kommunalen Unternehmen in ihrer Handlungs- und
Organisationsfreiheit und führen zu Wettbewerbsnachteilen für die
kommunale Entsorgungswirtschaft. "Die im Interesse eines
funktionierenden Wettbewerbs liegende Dualität und Pluralität droht
in dem bevorstehenden Ausschreibungsszenario verloren zu gehen und
durch ein privatwirtschaftlich dominiertes Oligopol ersetzt zu
werden", warnt Evertz. Weniger und nicht mehr Wettbewerb durch eine
Pflicht zur Ausschreibung wäre die Konsequenz. Aus der Sicht des
Kartellrechts müssten daher die Rahmenbedingungen der
DSD-Ausschreibung eine Ausgestaltung erfahren, die auch kommunalen
Unternehmen - unabhängig von der konkret gewählten Organisationsform
- eine chancengleiche Teilhabe am Wettbewerbsgeschehen ermöglicht.
"Das Recht zur wettbewerbsgerechten Aufstellung kommunaler
Unternehmen darf nicht bestritten werden, wenn es um Kooperationen
und Allianzen geht", fordert Evertz. Dies gilt sowohl für
interkommunale Formen der Zusammenarbeit als auch für PPP-Modelle.
Weiterhin spricht sich Evertz für eine gemeinsame Erfassung bzw.
Verwertung der PPK-Fraktionen durch die kommunalen
Entsorgungsunternehmen aus. "Dies entspricht der bislang bewährten
Praxis und ist auch in Zukunft allein abfallwirtschaftlich
zielführend im Wettbewerb", so Evertz.
Novellierung der Verpackungsverordnung notwendig
Daneben begrüßt die Vereinigung der kommunalen
Entsorgungswirtschaft im VKU die jüngst bekannt gewordenen
Überlegungen des Bundesumweltministers Trittin, eine grundlegende
Novellierung der Verpackungsverordnung in Angriff zu nehmen. "Eine
generelle einfache Regelung bezüglich des Zwangspfandes ist im
Interesse der Rechtssicherheit für die Verbraucher, aber auch für die
kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen unerlässlich", so
Evertz.
In diesem Zusammenhang muss nach Auffassung der Vereinigung der
kommunalen Entsorgungswirtschaft im VKU eine grundlegende ökologische
und ökonomische Novellierung der Verpackungsverordnung in Angriff
genommen werden. Denn die Verpackungsverordnung habe im Bereich der
Verkaufsverpackungen die in sie gesetzten Erwartungen in weiten
Bereichen nicht erfüllt. Während die Sammlung von Kartonverpackungen
und Glas reibungslos laufe und eine weitgehende Verwertung
sichergestellt sei, wurden die von Anfang an erkennbaren Probleme bei
Leichtverpackungen nicht gelöst. Es ist ökologisch unsinnig, eine
Getrenntsammlung sowie werkstoffliche Verwertung bis zum letzten
Joghurtbecher durchzuführen. Das Maß der werkstofflichen Verwertung
im Bereich der Leichtverpackungen solle daher auf 25 % beschränkt
werden. Industrieverbände und Handel können dann selbst entscheiden,
welche Verpackungen einer werkstofflichen Verwertung zugeführt
werden, nur diese sollen dann wie bisher den grünen Punkt erhalten
und über haushaltsnahe Systeme gesammelt und verwertet werden. Alle
übrigen Verpackungen sollen der Reststoffsammlung zugeführt werden.
"Nur eine grundlegende ökologische und ökonomische Umgestaltung
der Verpackungsverordnung sichert eine ökologisch hochwertige
Verwertung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen und erhält den
Dualismus und den Pluralismus in der Abfallwirtschaft," so das Fazit
von  Evertz.
Rückfragen:
Wolfgang Prangenberg
Tel.: 0221/3770-205

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