Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU stellt erweitertes BkV/Benchmarking Wasserversorgung vor
Köln (ots)
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bietet den Unternehmen der kommunalen Wasserwirtschaft jetzt ein neues Konzept für ein weiterentwickeltes Benchmarking an. Das bei dem seit vielen Jahren existierenden Betriebsvergleich/Benchmarking (BkV) bisher im Focus stehende Leistungsmerkmal "Wirtschaftlichkeit" wird nun um die neuen Vergleichsfelder "Versorgungssicherheit, Versorgungsqualität, Nachhaltigkeit der Versorgung sowie Kundenservice" erweitert. "Durch diese Fortschreibung hat der VKU seine politische Zusage eingelöst und die Anforderungen für ein freiwilliges, repräsentatives und flächendeckendes Benchmarking entwickelt", betont VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich. Das Thema Benchmarking steht im Mittelpunkt einer Modernisierungsstrategie für die Infrastrukturbereiche Wasser und Abwasser, die sowohl die aktuelle europäische als auch nationale politische Diskussion bestimmt. Einer Liberalisierung der Wasserwirtschaft, vergleichbar der Entwicklung in der Energiewirtschaft, soll damit eine klare und zukunftsbezogene Alternative entgegengesetzt werden.
In die Expertenberatungen für das neue BkV-Benchmarking wurden sowohl das Kennzahlensystem der International Water Association (IWA) als auch die Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB) sowie das geplante Kennzahlensystem aus Baden-Württemberg einbezogen. Das VKU Vergleichssystem ist daher kompatibel zu anderen Vergleichssystemen und entspricht dem internationalen Standard in der Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es jedoch weitere Vorteile, die es deutlich von anderen Vergleichssystemen abheben. Es bietet insbesondere Optionen an, die den Vergleichsumfang für kleinere Wasserwerke begrenzen. Der VKU empfiehlt allen seinen Mitgliedsunternehmen, sich an dem neuen BkV/Benchmarking zu beteiligen, da der Erfolg des Konzeptes der verbandlichen Selbstverwaltung von einer möglichst flächendeckenden Beteiligung abhängt und nur so die Einführung eines Pflichtbenchmarkings verhindert werden kann.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg Tel.: 0221/3770-206
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