Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Energiewirtschaftsgesetz im Bundestag
VKU sieht drohende Belastung durch übermäßige Bürokratie und mangelnde Renditeanreize für Netzinvestitionen
Berlin (ots)
Drohende Kostensteigerungen durch übermäßige Bürokratie und mangelnde Renditeanreize für Netzinvestitionen befürchtet der VKU als Folge des neuen Energiewirtschaftsgesetzes, das an diesem Freitag in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten wird. Durch eine Aushöhlung des betriebswirtschaftlich anerkannten Grundsatzes der Nettosubstanzerhaltung - insbesondere durch die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen - könnten die finanziellen Mittel zum Erhalt und zum notwendigen Ausbau der Strom- und Gasnetze in der Zukunft nicht mehr ausreichend vorhanden sein. Eine rein politisch und nicht marktkonform begründete Absenkung der Netzentgelte lasse ein "Investment Netze" nach externen Bewertungen nicht mehr als lukrativ erscheinen. "Es darf keinen politisch stimulierten Investitionsattentismus geben", sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels heute in Berlin. Die mangelnde Sicherheit für Netzinvestitionen werde verstärkt durch die regulatorischen Freiheiten, die der EnWG-Entwurf der Regulierungsbehörde bei den Festlegungen für eine Anreizregulierung einräume. Daher müsse insbesondere die Ausgestaltung einer Anreizregulierung nicht allein durch die Regulierungsbehörde festgelegt werden, sondern durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen.
Zusätzliche Belastungen würden den Unternehmen durch einen übermäßigen Bürokratismus auferlegt: Besonders deutlich zeige sich dies an der unübersehbaren Vielzahl von Veröffentlichungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Diese gingen weit über das Notwendige hinaus und verursachten bei den Netzbetreibern hohe Kosten, ohne dass diesem Aufwand ein erkennbarer Nutzen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang gegenüberstehen würde. Gerade die kleinen und mittleren Stadtwerke würden hierdurch besonders belastet.
Für das weitere parlamentarische Verfahren fordert der VKU eine besondere Regelung für örtliche Verteilnetze in der Netzzugangsverordnung Gas, da diese für die Betreiber lokaler Verteilnetze in vielen Teilen nicht umsetzbar sei. Daneben müsse die Benachteiligung kleinerer Unternehmen durch die Aufstellung eines Gleichbehandlungsprogramms beim Unbundling entfallen, das Prinzip der Kostenwälzung im Strombereich zur Vermeidung des Inkassorisikos für Stadtwerke eingeführt und das "Rosinenpicken" durch den Aufbau sog. Arealnetze in finanziell besonders attraktiven Gebieten und der dadurch entstehenden Benachteiligung anderer Wohngebiete verhindert werden.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg Tel.: 0221/3770-206
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