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VKU sieht Nachbesserungsbedarf bei nationalem Allokationsplan II
Emissionsarme GuD- und KWK-Anlagen werden durch Zuteilungsregeln benachteiligt

Köln (ots)

"Wir sehen noch Nachbesserungsbedarf beim Nationalen
Allokationsplan II" erklärt der stellvertretende
VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbbels. "Moderne, hocheffiziente
KWK- und GuD-Anlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur
Emissionsminderung. Investitionen in diese Kraftwerke sollten daher
nicht gefährdet, sondern honoriert werden." Der VKU setzt sich dafür
ein, dass die Zuteilungsregeln für Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) und
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) im Nationalen Allokationsplan II
(NAP II) verbessert werden. Er unterstützt damit die von
verschiedenen Gaskraftwerksbetreibern vorgetragene Kritik, dass
moderne GuD-Anlagen gegenüber Kohlekraftwerken benachteiligt werden.
Anders als im bis Ende 2007 geltenden NAP I wird die Zuteilung von
CO2-Zertifikaten im NAP II nach Standardauslastungsgraden erfolgen.
Dabei soll die Betriebsstundenzahl für GuD-Anlagen deutlich niedriger
angesetzt werden als für Kohlekraftwerke, was der heutigen Realität
nicht mehr entspricht. Auch KWK-Anlagen werden durch den NAP II
schlechter gestellt. Die so genannte Optionsregel und der KWK-Bonus -
eine Anerkennung der geleisteten Emissionsminderungen - sollen
wegfallen. Die Optionsregel hatte es erlaubt, modernisierte Anlagen
wie Neuanlagen zu behandeln und eine entsprechende Zuteilung von
Zertifikaten zu beantragen. Der Wegfall dieser Regel trifft besonders
jene kommunalen Unternehmen, die bis 2005 ihre KWK-Anlagen
modernisiert oder ersetzt hatten. Sie bekommen nur noch geringere
Laufzeiten zugebilligt, und damit droht eine Unterausstattung mit
Zertifikaten.

Pressekontakt:

Fon 030/20 31 99-20
Fax 030/20 31 99-80
folle@vku.de

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