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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zur Verabschiedung des NAP: Positive Anreize zum Bau kommunaler Kraftwerke/Benachteiligungen von Bestandsanlagen

Berlin (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem
über 130 vom Emissionshandel betroffene Stadtwerke organisiert sind,
bewertet den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen
Allokationsplan 2008 - 2010 (NAP II) differenziert. Neben
Anreizwirkungen für kommunale Kraftwerksbauer werden auch
Benachteiligungen der Energiewirtschaft konstatiert.
"Erfreulich sei", unterstrich Michael Wübbels, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des VKU, "dass die Bundesregierung für die
kommende Handelsperiode Anreize zum Bau von Kraftwerken durch die
kommunalen Energieunternehmen biete". Insbesondere die geplante
Zuteilung von Zertifikaten an neue, effiziente Anlagen könne dazu
beitragen, dass mit den geplanten Investitionen von Stadtwerken der
Anteil der kommunalwirtschaftlichen Eigenerzeugung in Deutschland
zunehmen könne.
Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) erhalten - wie vom VKU im
NAP-Beratungsverfahren angeregt - einen Standardauslastungsfaktor von
7.500 Stunden p.a. und werden dadurch mit Kohlekraftwerken
gleichgestellt. Damit werde auch der Erkenntnis gefolgt, dass der
Einsatz dieser Anlagen in der Grundlastversorgung wirtschaftlich und
unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist.
"Nicht nachvollziehbar sei allerdings", kritisierte der stv.
VKU-Hauptgeschäftsführer, "dass den Bestandsanlagen der
Energiewirtschaft im Vergleich zu denjenigen in der Industrie
erheblich anspruchsvollere Reduzierungsvorgaben auferlegt werden. Die
Verantwortung für die Einlösung der Klimaschutzverpflichtungen dürfe
nicht einseitig der Energiewirtschaft aufgebürdet werden."
Es werde anerkannt, dass auch neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
(KWK) für die öffentliche Fernwärme in der Regel ausreichend
ausgestattet werden sollen. Für diese umweltverträglichen Kraftwerke
wird ein Standardauslastungsfaktor von 6.000 Stunden festgesetzt.
Ungünstig wird sich nach Meinung des Verbandes allerdings für die
Betreiber bereits bestehender KWK-Anlagen der Wegfall von bisherigen
Wahlmöglichkeiten auswirken. Damit müssten auch KWK-Anlagen zukünftig
einer spürbaren Minderungsverpflichtung nachkommen und fehlende
Zertifikate zukaufen.
Als eine wichtige Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens bewertet
Wübbels zusätzlich die vorgesehene 100%ige Ausstattung mit
Zertifikaten für Kleinemittenten bis 25.000 t/a sowie die geplanten
Erleichterungen für diese Anlagenbetreiber bei der Antragstellung und
beim Monitoring.

Pressekontakt:

Fon 030/20 31 99-20
Fax 030/20 31 99-80
folle@vku.de

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