Designerbabys als Lebensretter
Hamburg (ots)
Für manche ist es die letzte Hoffnung: die künstliche Zeugung und genetische Auswahl eines Babys, das sich als Zell- oder Organspender für ein todkrankes Geschwisterkind eignet.
Wie die Frauenzeitschrift FÜR SIE in ihrer aktuellen Ausgabe (13/09; EVT: 9. Juni) berichtet, gehört die Präimplantations-Diagnostik (PID) zu den umstrittensten Bereichen der modernen Medizin. In Deutschland ist die Methode aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten.
"Kritiker fürchten, dass das Verfahren missbraucht werden könnte", erklärt Dr. Dirk Lanzerath, Geschäftsführer des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften. Allerdings werde derzeit diskutiert, ob in begründeten Einzelfällen die PID etwa Fruchtwasseruntersuchungen, die dem Erkennen von Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 dienen, gleichgestellt werden sollte.
Vor diesem Hintergrund könnte sich Lanzerath die PID innerhalb "sehr, sehr enger gesetzlicher Grenzen" und im Einzelfall vorstellen. "Wir dürfen schließlich nicht die betroffenen Familien aus dem Blick verlieren."
Die gesetzlichen Grundlagen sind weltweit unterschiedlich. So ist es beispielsweise in Großbritannien Familien mit einem autistischen Kind schon seit Jahren erlaubt, künstlich befruchtete Embryonen nach Geschlecht auszuwählen, da die Krankheit bei Jungen viermal häufiger auftritt. Doch jeder weitere Erfolg der Genforschung wirft neue Diskussionen auf, die die Justiz überfordern. "Unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse schreiten für den derzeitigen gesetzlichen Rahmen zu schnell voran", stellt Ethik-Experte Lanzerath fest.
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