Richtig abrechnen mit dem Ex Wann Frauen das Recht auf Unterhalt verlieren
Hamburg (ots)
Ein "Ja", ein Ring, ein Kuss - und alle Frauen sind sich sicher: Das mit ihm und mir wird ewig halten. Die Ewigkeit dauert heute im Durchschnitt aber leider nur rund zehn Jahre, jede dritte Ehe wird geschieden. Wenn dann mit dem Mann gleichzeitig der Ernährer verschwindet, hat die Ehefrau Anspruch auf Unterhalt - zumindest theoretisch. Denn als Ex-Frau kann man diesen Anspruch viel leichter wieder verlieren, als man denkt. Die Frauenzeitschrift FÜR SIE nennt in ihrer aktuellen Ausgabe vom 13. Juni 2006 die wichtigsten Gründe.
Was viele nicht wissen: Es gibt eheliche Pflichten - und es gibt auch nacheheliche Pflichten. Etwa dafür zu sorgen, dass dem anderen kein Schaden zugefügt wird. Manche enttäuschte Frauen tun aber gezielt genau das und riskieren auf diese Weise ihren rechtmäßig zustehenden Unterhalt: Wer beispielsweise aus Rache Gegenstände des Ex zerstört, Telefonterror betreibt oder seinen Mann bei Vorgesetzten anschwärzt, kann schnell leer ausgehen.
Ein anderer nicht zu unterschätzender Punkt: Affären wärend der Ehe. Wer seinen Mann mit anderen Männern betrogen hat, kann den Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verlieren. Vorausgesetzt, der eigene Mann war immer treu und der Betrug schwerwiegend (wenn er zum Beispiel zur Trennung führte). Ist aus einer Affäre ein Kind entstanden, hat die Frau doppelt schlechte Karten. Nach Schätzungen sollen in Deutschland vier bis zehn Prozent aller ehelichen Kinder Kuckuckskinder sein. Das kann nach der Scheidung den Unterhaltsanspruch kosten. Dabei ist es egal, ob der Mann während der Ehe auch fremdgegangen ist.
Und wie ist das mit einer neuen Beziehung? Generell gilt: Kommt die neue Liebe, geht meist der Unterhalt. Ist die Beziehung nämlich fest und ähnelt einer Ehe, muss der Ex-Mann kein Geld mehr überweisen.
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