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Klatsch im Büro kann den Job kosten

Hamburg (ots)

Klatsch im Büro kann Mitarbeiter
unter Umständen den Job kosten. Das gilt insbesondere dann, wenn es 
um Betriebsgeheimnisse geht. Dazu ist nicht einmal ein 
Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag erforderlich, wie die 
Frauenzeitschrift FÜR SIE (EVT: 25. Juli 2006) berichtet. "Auch ohne 
Klausel sind Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt die
Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Sonja Riedemann. Und diese 
Verpflichtung bleibe auch nach einem Jobwechsel bestehen.
Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nur ein 
kleiner Personenkreis kennt und an deren Geheimhaltung der 
Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen 
beispielsweise Auftragslage, Personalentscheidungen, technisches 
Know-how oder Bilanzen. Die Verbreitung von Gerüchten, etwa zu einer 
drohenden Pleite, kann sogar Grund für eine Abmahnung oder Kündigung 
sein.
Beim Privatgespräch mit Partner oder Freunden empfiehlt sich 
ebenfalls Zurückhaltung. "Auch wenn man nur eine amüsante Geschichte 
über den Job erzählen will, ist es besser, Namen und Details 
wegzulassen", rät Rechtanwältin Riedemann. Bei Bewerbungen sei es 
ratsam, Details wie gewonnene Kunden oder Auftragsvolumina nicht zu 
erwähnen. Durch Diskretion zeige man auch, dass man loyal sei und 
Interna für sich behalten könne, so die Expertin.
Diese Meldung ist unter Quellenangabe FÜR SIE zur Veröffentlichung
frei.

Rückfragen bitte an:

Kerstin Bode
Redaktion FÜR SIE
Ressortleiterin Report
Tel.: 040/2717-3517
Fax: 040/2717-2090

Rüdiger Stettinski
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/2717-2412
Fax: 040/2717-2063
E-Mail: presse@jalag.de

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