"Creative Commons": NDR stellt ausgewählte TV-Beiträge zur freien Nutzung im Internet zur Verfügung
Hamburg (ots)
Im Rahmen eines Pilotversuchs, der am Mittwoch (21. November) beginnt, stellt der NDR ausgewählte Beiträge seines Medien-Magazins Zapp und der Satire-Sendung extra 3 im Internet unter einer so genannten Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung. Dahinter verbirgt sich eine flexible Handhabung von Nutzungsrechten. Sie erlaubt es Internet-Usern, die unter einer solchen Lizenz stehenden Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten und ihrerseits öffentlich zugänglich zu machen. Dazu müssen sie allerdings drei Bedingungen erfüllen: Immer muss der NDR als Urheber genannt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte ist nicht erlaubt. Untersagt ist ferner die Bearbeitung des Materials.
NDR Intendant Prof. Jobst Plog: "Die Inhalte, die wir im Netz zur Verfügung stellen, haben unsere Zuschauer über die Rundfunkgebühr bereits bezahlt. Weil wir über das Internet speziell junge Zielgruppen erreichen, ist der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen für uns besonders interessant. Auf diese Weise tragen wir veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung."
Volker Herres, NDR Programmdirektor Fernsehen: "Wir wollen die Menschen mit unseren Angeboten erreichen - auf welchem Weg dies geschieht, ist sekundär. Den extra 3-Film von Olivia Jones auf dem NPD-Parteitag haben beispielsweise alleine bei youtube weit mehr als 250.000 angesehen. Das ist toll. Und vielleicht schaltet der eine oder andere beim nächsten Mal direkt das Original ein."
Die vom NDR verwendete Lizenz erlaubt das legale Einbinden von Zapp- und extra 3-Videos auf privaten Homepages oder Blogs. Die Videos stehen ab dem 21. November auf der NDR Homepage als Download zur Verfügung. Auch bestimmte Artikel bei NDR Online sollen unter der "Creative-Commons-Lizenz" bereitgestellt werden.
Creative Commons gilt in der weltweiten Netz-Gemeinde als Erfolg versprechende Antwort auf die urheberrechtlichen Anforderungen des Internet. Gegründet wurde die gemeinnützige Organisation von dem amerikanischen Verfassungsrechtler und Stanford-Professor Lawrence Lessig. Derzeit hat Creative Commons bereits für die Verwendung in 36 Staaten der Erde Musterlizenzverträge erarbeitet. Weitere Hintergründe auf www.ndr.de sowie unter http://de.creativecommons.org/
20. November 2007/MG
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