NDR Rundfunkrat befasst sich mit der neuen Ausrichtung der ARD-Filmtochter Degeto
Hamburg (ots)
Der NDR Rundfunkrat hat sich ausführlich mit der weiteren programmlichen Ausrichtung der ARD Filmeinkaufs- und Produktionsgesellschaft Degeto Film GmbH befasst. Christine Strobl, Geschäftsführerin der gemeinsamen Filmproduktions- und Einkaufsgesellschaft der Landesrundfunkanstalten und ihrer Werbetöchter, erläuterte in der Rundfunkratssitzung am 20. März in Hamburg die veränderte Unternehmenspolitik der ARD Degeto. Strobl wies u. a. auf zahlreiche Auftrags- und Koproduktionen aus den unterschiedlichen Genres hin, die im vergangenen Jahr produziert wurden. Darunter sind viele Filme, an denen der NDR auch unmittelbar beteiligt war. Dazu zählen neben der Kino-Koproduktion "The Cut" (Regie: Fatih Akin) Krimis wie "Nord bei Nordwest" mit Hinnerk Schönemann und "Mörderhus - der Usedam-Krimi" mit Katrin Sass sowie zum Beispiel "Der Hafenpastor und das graue Kind" mit Jan Fedder.
Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Der Rundfunkrat hat sich in der Diskussion davon überzeugt, dass die Degeto im Prozess des Wandels auf dem richtigen Weg ist. Die Degeto schafft es, gesellschaftlich relevante Themen wie zum Beispiel das veränderte Familien- und Frauenbild auf die verschiedenste Art und Weise aufzugreifen. Dabei sind qualitative Aspekte ebenso zu beachten wie die Anforderung, dass sich Das Erste im Wettbewerb um die Zuschauergunst gut behauptet. Wir werden das Thema regelmäßig weiter verfolgen. "
Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit vier Programmbeschwerden Sie betrafen die Fernseh-Dokumentationen "Mission unter falscher Flagge - Radikale Christen in Deutschland" und "Das geplünderte Erbe - Terrorfinanzierung durch deutsche Auktionshäuser". Der NDR hatte beide Filme im vergangenen Jahr in der Reihe "Die Story im Ersten" gesendet. Zwei weitere Programmbeschwerden bezogen sich auf den Umgang mit dem Prominenten-Appell "Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!" in den Nachrichtensendungen sowie auf einzelne Darstellungen im Online-Angebot der ARD.
Nach eingehender Prüfung zunächst im Rechts- und Eingabenausschuss bzw. im Programmausschuss, dann in der Sitzung des Rundfunkrats am 20. März sah das Gremium die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze des NDR in allen vier Fällen nicht verletzt und wies die Programmbeschwerden ab.
Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Der Rundfunkrat hat alle vier Programmbeschwerden sorgfältig geprüft, ist den Vorwürfen nachgegangen und hat dazu die jeweiligen Programmverantwortlichen befragt. Im Ergebnis ist der Rundfunkrat zu der Bewertung gelangt, dass die erforderlichen journalistischen Standards eingehalten wurden. Dazu zählen insbesondere die wahrheitsgemäße Berichterstattung und die Relevanz der Themen. In allen vier Fällen haben die Redaktionen verantwortungsvoll gehandelt."
20. März 2015
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