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Das „Hamburg Journal“ meldet exklusiv: Vielen Türken droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit

Hamburg (ots)

Zehntausenden von in Deutschland eingebürgerten
Türken droht der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Das
berichtet das Regionalmagazin „Hamburg Journal“ exklusiv im NDR
Fernsehen am Freitag, 19.30 Uhr. Grund für den Verlust sei die
Tatsache, dass zahlreiche Türken nach ihrer Einbürgerung in der
Bundesrepublik zusätzlich einen türkischen Pass erworben haben. Seit
der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes Anfang 2000 gilt die
Regelung, dass Personen mit dem Erwerb einer weiteren
Staatsbürgerschaft automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit
verlieren. Allein in Hamburg sind nach Auskunft der Initiative „Kein
Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft“ mehrere tausend Türken
betroffen. Zur Zeit tauchen vermehrt Fälle auf, da die jetzige
türkische Regierung seit dem vergangenen Jahr nicht mehr versucht,
bei Auszügen aus Personenregistern die Tatsache der türkischen
Wiedereinbürgerung zu verschleiern, so der NDR. „Wir haben bisher pro
Monat etwa zwei bis drei Fälle, in denen wir den Verlust der
deutschen Staatsbürgerschaft feststellen“, erklärte der Sprecher der
Ausländerbehörde Hamburg, Norbert Smekal, gegenüber dem Hamburg
Journal.
Ihren türkischen Pass hätten die meisten Türken über das für sie
zuständige örtliche Konsulat zurückerlangt. Die türkischen
Konsularbeamten hätten die Pässe nach Angaben der Hamburger
Initiative freigiebig ausgehändigt und die Antragsteller sogar dazu
ermutigt, ihre türkische Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen. Das
türkische Generalkonsulat in Hamburg wollte sich gegenüber dem NDR
nicht zu der Praxis äußern. Eine Vertreterin erklärte jedoch, dass
nach türkischen Gesetzen eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt
sei.
Die türkische Zeitung „Hürriyet“ hatte in der vergangenen Woche in
ihrer Europa-Ausgabe darüber berichtet, dass rund 100.000 Türken in
Deutschland ihre deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren hätten,
weil sie sich nach ihrer Einbürgerung erneut einen türkischen Pass
besorgt hätten. Das Bundesinnenministerium in Berlin konnte auf NDR-
Anfrage keine genauen Zahlen nennen, bestätigte aber, dass eine
größere Anzahl von Türken betroffen sei. Durch „eine etwas seltsame
Praxis“ der türkischen Regierung sei es zu diesem Problem gekommen,
so eine Sprecherin. Die türkische Regierung habe jedoch zugesagt,
diese Praxis zu ändern.
Warum türkische Behörden den Rückerwerb der türkischen
Staatsbürgerschaften trotz Wissens um die Rechtsfolgen vorangetrieben
haben, ist umstritten. Hintergrund sei nach Einschätzungen von
Professor Udo Steinbach vom Deutschen Orientinstitut der türkische
Nationalismus. „Türke zu sein, bedeutet etwas Außerordentliches,
etwas Besonderes“, so Steinbach im NDR, „Der türkische Staat fühlt
sich eben als eine Art Gralshüter für die Türken - nicht nur in der
Türkei, sondern eben auch in Europa.“ Die wieder ausgebürgerten
Türken können nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde einen
Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. Sie müssen allerdings für die
Zwischenzeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
21. Januar 2004/RC

Rückfragen bitte an:

NDR Presse und Information

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199

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