NDR Info exklusiv: Volkert-Anwalt bestreitet in VW-Affäre Untreuevorwurf
Hamburg (ots)
Die Anwälte des in der VW-Affäre Beschuldigten Klaus Volkert bestreiten in ihrer Haftbeschwerde an das Amtsgericht Braunschweig, dass die Sonderbonuszahlungen und bezahlten Partys für Betriebsräte unter den Tatbestand der Untreue fallen. Das sagte Volkert-Verteidiger Johann Schwenn NDR Info. Damit sei auch der mögliche Verdacht auf Anstiftung zur Untreue gegen Volkert haltlos. Man könne die Zahlungen missbilligen, sagte Schwenn, aber es sei eben keine Untreue im juristischen Sinne. Schwenn bezieht in dem knapp 50seitigen Papier auch Stellung gegen den Vorwurf, das Handeln Volkerts könnte gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt, dass Mitglieder des Betriebsrates nicht um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Schwenn sagte, es herrsche aber die Rechts-Meinung vor, dass dieser Einfluss von außerhalb des Betriebsrates kommen müsse. Volkert scheide da als Tatbeteiligter aus. Denn Volkert habe ja selber um Sonderbonuszahlungen gebeten. Und das habe lediglich eine Amtsenthebung zur Folge - aber keine Freiheitsstrafe.
Die Haftbeschwerde deutet damit eine mögliche Verteidigungslinie an, der Schwenn im Falle einer Anklage folgen könnte. Klaus Volkert sitzt derzeit in Haft - Schwenn geht davon aus, bis Ende kommender Woche eine Antwort auf die Haftbeschwerde zu erhalten. Schwenn ging auch auf den Vorwurf der Verdunklungsgefahr ein. Die Staatsanwaltschaft hatte damit die Festnahme Volkerts begründet, nachdem Volkert auf einem Treffen mit Gebauer letzteren dazu aufgefordert haben soll, seine Aussagen zu korrigieren. Schwenn zu NDR Info: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass Volkert noch einmal mit Gebauer zusammentreffen wolle.
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1. Dezember 2006
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