NDR Info exklusiv: Datenschützer warnt vor Missbrauch von Handy-Ortungsdiensten Zitate frei bei Nennung NDR Info. Achtung: Sperrfrist, Freitag, 2. Februar, 1.00 Uhr!
Hamburg (ots)
Über Internetanbieter wie "trackyourkid" und "mistavista" können besorgte Eltern ihre Kinder bzw. deren Handys orten und damit jederzeit kontrollieren, wo sie sich aufhalten. Einzige Sicherheitshürde: Der Nutzer muss sich bei dem Dienst anmelden und von dem zu ortenden Handy eine SMS schicken. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar kritisiert gegenüber NDR Info diese Praxis. Denn damit können Nutzer nicht nur ihre Kinder orten, sondern unbemerkt auch ihre Partner ausspionieren. "Schließlich ist es nicht allzu schwer, ohne dessen Wissen an das Handy des Partners zu kommen und von dort eine Einverständnis-SMS zu senden. Missbrauch ist damit vorprogrammiert", so Schaar im Hörfunkprogramm NDR Info..
Missbrauch schließen auch die Anbieter selbst nicht aus. Allein bei "trackyourkid" sind nach Angaben des Geschäftsführers rund 25.000 Kunden angemeldet. "Und natürlich ist es auch schon vorgekommen, dass ein eifersüchtiger Ehemann das Handy seiner Partnerin geortet hat", heißt es bei "trackyourkid". Allerdings könne man nicht auf den Meter genau feststellen, wo der Handybesitzer sich aufhalte. Der Anbieter findet über den jeweiligen Sendemast das zu ortende Handy - das kann zwischen 50 und 300 Meter genau sein.
Wesentlich exakter können Handybesitzer mit der Technik GPS (Global Positioning System) "getrackt", also ausfindig gemacht werden. Schon in den nächsten Jahren werden die meisten Handys mit GPS ausgerüstet sein. Dann wird metergenaues Orten technisch ohne Probleme möglich sein. Andere satellitengestützte Geräte gibt es bereits in Asien. So groß wie ein kleines Handy dienen sie ausschließlich zum Orten und sind nicht mehr all zu teuer. "Wer jemandem so ein Gerät in die Tasche steckt, kann metergenau das Bewegungsprofil eines anderen erstellen", so Schaar. Das, so der Bundesdatenschützer gegenüber NDR Info, müsse unter Strafe gestellt werden. Darüber berät er zur Zeit mit dem Bundesjustizministerium. Die heimliche Ortung sei kriminell, kritisiert Schaar, und müsse mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen auch mit einer Haftstrafe geahndet werden.
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1. Februar 2007/RC
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