NDR: keine einstweilige Verfügung gegen "Beckmann"
Hamburg (ots)
Dem NDR liegt keine einstweilige Verfügung gegen eine Wiederholung der Sendung "Beckmann" vom 21. Mai vor. Zeitungen hatten berichtet, dem Sender sei die Ausstrahlung der Sendung mit Bert Dietz auf 3sat gerichtlich untersagt worden. "Das ist falsch - weder dem NDR noch 3sat liegt eine einstweilige Verfügung vor", so NDR Fernseh-Programmdirektor Volker Herres. "Richtig ist, dass wir vor der Sendung mit Herrn Dietz eine Vereinbarung über die Senderechte getroffen haben. Es war eine Bitte des Gastes, die Sendung einmal im Hauptabendprogramm des Ersten zu zeigen und nur zwei Wiederholungen zuzulassen. Wir haben diese Bitte akzeptiert, um die Fernsehsendung am Montag im Ersten zu ermöglichen. Dass wir uns daran halten, ist selbstverständlich."
Die Wiederholungen hat es im NDR Fernsehen (Dienstag 1.30 Uhr) und im MDR Fernsehen (Dienstag 9.35 Uhr) gegeben.
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