BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA zur Erbschaftssteuerreform: Politik muss Zweifel am Weg ausräumen!
Berlin (ots)
"Der Handel blickt mit gemischten Erwartungen auf die anstehende Erbschaftssteuerreform. Die vorgesehene rechtliche Behandlung von Betriebsvermögen ist mit so vielen Haken und Ösen versehen, dass die Erleichterung des Übergangs von Unternehmen auf Nachfolger schon wieder unattraktiv wirkt. Von einem Übergang ohne erbschaftssteuerliche Belastung ist die Politik noch einen großen Schritt entfernt." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels, heute in Berlin anlässlich der Vorlage des Referentenentwurfs zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts durch das Bundesministerium der Finanzen.
Der Entwurf sieht für Betriebsvermögen nun eine Steuerstundung für 85 Prozent des Betriebsvermögens im Inland und im Europäischen Wirtschaftsraum/EU vor. Der BGA-Präsident forderte: "Der Referentenentwurf muss an einigen Stellen nachjustiert werden, damit das Ziel, den Übergang von Unternehmen zu erleichtern, auch überzeugend erreicht wird. Für Kleinst- und Kleinunternehmen mag sich durch diesen Reformansätze an der aktuellen Situation nicht viel ändern, mittelständische Unternehmen müssen aber immer noch fürchten, dass sie nach der Reform mehr Erbschaftsteuer zahlen müssen als zuvor." Die Sofortbesteuerung auf den 15-Prozent-Anteil am Betriebvermögen bedeute eine faktische Besteuerung von betrieblichem Vermögen und könne gerade bei größeren Unternehmen zu einer höheren Besteuerung führen. Auch die zahlreichen Hürden, die durch die Fortführungsklauseln bei Lohnsumme und zu langen Behaltfristen eingeführt werden sollen, müssten nochmals auf den Prüfstand. Vom Referentenentwurf nicht ausreichend abgedeckt sei die Einbeziehung von nicht-europäischem Betriebsvermögen.
"Die detaillierten Klauseln gehen an den wirtschafts- und gesellschaftspolischen Anforderungen für mehr Dynamik und Beschäftigung vorbei. Nicht Misstrauen sollte die rechtlichen Vorschriften prägen, sondern attraktive Regelungen, die über die Fortführung von Unternehmen hinaus, auch Unternehmen motivieren, stärker zu investieren und mehr Menschen zu beschäftigen", so Börner abschließend.
70, Berlin, 23. November 2007
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