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BGA-Postklage: Vertraulicher Vermerk bestätigt BGA-Standpunkt

Berlin (ots)

"Seit  zwei Jahren macht die Post unzulässiger
Weise einen Riesenreibach im Monopolbereich. Ermöglicht wurde dies
mit Wissen und Wollen der Bundesregierung, um Eichels Kassen zu
füllen und auf Kosten der Postkunden und der Anleger." Dies erklärt
RA Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung, heute in
Berlin.
Vor einigen Wochen hat der Bundesverband des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA) gegen die Monopolpreise der Post AG geklagt. Ein
nun aufgetauchter vertraulicher Vermerk aus dem
Wirtschaftsministerium vom 12. November 1999 bestätigt die
BGA-Rechtsauffassung eindeutig und warnt darüber hinaus vor den
politischen Folgen. Diesen Vermerk hat der BGA inzwischen in das
Verfahren als Beweismittel eingebracht.
Handke: "Die Bundesregierung wusste offensichtlich, dass es
zumindest starke rechtliche Bedenken bei der Fortschreibung der
Monopolpreise gibt, wie der uns vorliegende vertrauliche Vermerk aus
dem Wirtschaftsministerium deutlich macht. Um "die Braut schön zu
machen", hat man diese Bedenken jedoch im Vorfeld des Börsengangs
einfach beiseite geschoben. Leittragende der teuren
Haushaltssanierung durch den Postverkauf ist jeder Briefschreiber und
nun insbesondere auch die 850 000 Postaktionäre, die insoweit über
die Werthaltigkeit des Unternehmens getäuscht wurden."
Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ist für den 7. August
terminiert. Drohen der Post im Streit mit der EU
Beihilferückzahlungen in Höhe von 572 Millionen Euro, so zieht die
BGA-Klage gegen die Deutsche Post AG möglicherweise weitere
Folgeklagen in Milliardenhöhe nach sich.
Hintergrund der BGA-Klage ist die Tatsache, dass die
Liberalisierung des Postmarktes durch die Vergabe einer
Exklusivlizenz für Briefe bis 200 g an die Post AG unterlaufen wurde.
Im vergangenen Jahr beschloss die Bundesregierung gegen den
Widerstand der Länder eine Verlängerung des Briefmonopols bis Ende
2007.
"Ich möchte betonen, dass der BGA nicht gegen die Post AG kämpft,
sondern gegen ein überholtes Monopol, das vor 400 Jahren geschaffen
wurde, sowie die politische Mauschelei bei der Preisfestsetzung. Die
Verantwortung liegt klar bei der Bundesregierung, die die
Regulierungsbehörde daran gehindert hat, das
Preisgenehmigungsverfahren wie geplant und gesetzlich vorgesehen
durchzuführen", so Handke abschließend.
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Mobil:  0171 / 73 88 124

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