All Stories
Follow
Subscribe to BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

CETA nach zu langem Zögern beschlossen

Berlin (ots)

Sperrfrist : 1. Dezember 2022, nach Rafifizierung von CETA

"Heute hat der Bundestag nach Jahren endlich das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) beschlossen. Durch die zu lange vorherrschende Zögerlichkeit haben Deutschland und Europa leichtsinnig handelspolitische Glaubwürdigkeit und Reputation verspielt", konstatiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) anlässlich der heutigen Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA durch den Bundestag.

"CETA ist eine Erfolgsgeschichte: Wir verdanken dem Abkommen, dass die Ausfuhren nach Kanada in den letzten fünf Jahren um mehr als ein Viertel gestiegen sind. Selbst 2020 gab es trotz der Corona-Pandemie einen Zuwachs von über 15 Prozent. CETA hat insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen geholfen, nach Kanada zu exportieren und sich dort zu etablieren. Wir müssen Freihandelsabkommen als das sehen, was sie sind, und dürfen sie nicht mit moralischen Wertevorstellungen überfrachten. Wenn schon ein Abkommen mit Kanada auf solche Hürden stößt, dann fürchte ich Schlimmes für die anderen.", so Jandura weiter.

Mit Blick in die Zukunft sagt Jandura: "Wer die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch in Zukunft sichern will, muss neue Handelsabkommen deutlich schneller ratifizieren. Das bereits ausgehandelte Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten bietet diese Chance. Es drängt die Zeit. China ist dabei, mit dem südamerikanischen Staatenbund einen eigenen Handelsvertrag zu schließen. Ohne das MERCOSUR-Abkommen werden wir in Lateinamerika geoökonomisch bald den Anschluss verlieren. Außerdem braucht es jetzt die volle Unterstützung aller Regierungsparteien, damit die Unternehmen ihre Lieferketten diversifizieren und so problematische, wirtschaftliche Abhängigkeiten reduzieren."

Seit September ist CETA vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt nur für die Bereiche, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss es durch alle 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Berlin, 1. Dezember 2022

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
Florian Block
Leiter Presse- und Öffenltichkeitsarbeit
Tel: 030/590099520
Mail: presse@bga.de

Original content of: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., transmitted by news aktuell