BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Bundestag sollte bei Private Equity nachbessern 110/2007 21. Oktober 2007
Berlin (ots)
"Die Attraktivität für Private Equity zu verbessern, damit ist die Koalition auf dem richtigen Weg. Die geplanten Maßnahmen, mit denen die Eigenkapitalfinanzierung in Deutschland wettbewerbsfähiger gestaltet werden sollen, sind aber unzureichend." Dies erklärte Klaus Bräunig, Sprecher der BDI-Hauptgeschäftsführung zur Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am Montag zum Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen.
"Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist zu eng gefasst und im Wesentlichen auf die Wagniskapitalbildung fokussiert. Offenbar fehlt der Koalition der Mut zu einer umfassenden steuerlichen Lösung, die die Beteiligungsfinanzierung des Mittelstands auf breiter Front verbessern könnte", sagte Bräunig, Mit der jetzt geplanten Zersplitterung des Regelwerks würde für große Bereiche des privaten Beteiligungskapitals keine Beseitigung der bestehenden Hemmnisse erfolgen. "Gerade wenn etablierte mittelständische Unternehmen für die Unternehmensnachfolge Beteiligungen benötigen, werden sie von diesem Gesetz wegen der einengenden Investitionsvorschriften nicht oder kaum erfasst."
Die Politik habe sich wiederholt dem Ziel der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung verschrieben, aber daraus bislang nicht die notwendigen politischen Konsequenzen gezogen, kritisierte Bräunig. Positiv werte der BDI, dass Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften steuerrechtlich als vermögensverwaltend betrachtet werden. Dadurch werde die Ertragsbesteuerung der Wagniskapitalfonds ausgeschlossen. Das begünstige Beteiligungen insbesondere an jungen und innovativen mittelständischen Unternehmen. Die geplante Ausnahmeregelung von der ab 2008 geltenden Verlustabzugsbeschränkung aus der Unternehmenssteuerreform komme indes nur einer kleinen Gruppe von Unternehmen zugute. Bräunig forderte den Bundestag zu Nachbesserungen der Vorschriften auf. "Investments von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften werden auf Kapitalgesellschaften beschränkt. Aber auch für Personengesellschaften, die immerhin 85 Prozent aller Unternehmen ausmachen, bedarf es steuerlicher Regelungen, die die Zufuhr von Eigenkapital attraktiv machen. Überdies wird durch die Kriterien Alter und Eigenkapitalausstattung der Unternehmen der Kreis der in Frage kommenden Zielgesellschaften stark eingeschränkt."
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