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BDI zur Entschließung des EP zum Weißbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbrechts - Absage an Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild richtig

Berlin (ots)

"Die Einführung von Sammelklagen würde zu einem
Einfallstor für Mißbrauch werden. Das Rechtssystem der USA bietet 
hier reichlich Anschauungsmaterial. Das Europäische Parlament mahnt 
zu Recht an, dass überzogene Rechtstreitigkeiten vermieden werden 
sollten." Das sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf angesichts der 
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Weißbuch der Kommission
zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts. 
"Fakt ist, dass in den USA auch bei extrem hohen Schadenersatzsummen 
nur wenig bei den Geschädigten ankommt. Ein großer Teil der Gelder 
entfällt auf Honoraransprüche der Rechtsanwälte und die 
Auszahlungsverfahren."
"Auch eine europaweite Harmonisierung von Sammelklageinstrumenten 
ist nicht erforderlich - weder für Verbraucherklagen, noch für das 
Kartellrecht. Es ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, die 
notwendigen Voraussetzungen für eine Schadenkompensation und die 
Durchsetzung zu normieren. Falls es Defizite gibt, sollten diese 
national nachgebessert werden. Dies ist in Deutschland bereits 
geschehen", so Schnappauf.
"Das EU-Parlament hat erkannt, dass die EU-Kommission mit ihren 
Vorschlägen deutlich ihre Kompetenz überschreitet", führte Schnappauf
weiter aus. Aus diesem Grund habe das Parlament die von der 
Kommission vorgeschlagenen Beweiserleichterungen, Offenlegungs- und 
Informationspflichten sowie eine mögliche Änderung von 
Kostentragungsregeln und Verschuldensprinzip allein in die 
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gelegt. "Der Kommission fehlt die 
Zuständigkeit, tiefgreifende Veränderungen im Zivilrecht und 
Zivilprozessrecht der Mitgliedstaaten durchzusetzen", so Schnappauf.

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BDI Bundesverband der Dt. Industrie
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Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
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