BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Finanzausschuss ändert nur Marginalien - Nachbesserungen für den Mittelstand dringend erforderlich
Berlin (ots)
Enttäuscht reagierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) auf das am Mittwochabend im Finanzausschuss verabschiedete Steuersenkungsgesetz. Im Vergleich zu dem im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gebe es bis auf die Beibehaltung der "Holdingklausel" nur marginale Änderungen.
Insbesondere schaffe das Gesetz eine nicht akzeptable Schieflage zu Lasten des Mittelstandes. Weder gebe es eine steuerfreie Rücklage für Veräußerungsgewinne, noch habe der Finanzausschuss den durchschnittlichen halben Steuersatz wiedereingeführt. Eine weitere Absenkung des Einkommensteuertarifs sei nicht erfolgt und das Ziel der Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften somit deutlich verfehlt, kritisierte der BDI. Das Optionsmodell sei in der vorliegenden Fassung praxisuntauglich und werde wegen der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen von den Personenunternehmen nicht akzeptiert.
Auch die alle Unternehmen betreffenden Nachteile , u.a. die gravierende Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen, habe der Finanzausschuss nicht ausgemerzt. Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr müssten die Entlastungen vorfinanzieren; sie profitierten erst in 2002 von den Entlastungen, während sie bereits 2001 von den Finanzierungsmaßnahmen betroffen seien.
Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken äußerte der BDI gegen das Ausmaß des geplanten Zugriffsrechtes der Betriebsprüfer auch auf sensible, nicht steuerrelevante Daten der Unternehmen. Der Gesetzestext sei so angreifbar, dass Rot-Grün schon vor der parlamentarischen Verabschiedung eine Interpretation des Gesetzestextes in Form einer Verwaltungsanweisung geben müsse. "Wenn der Gesetzgeber seinen Willen nicht mehr im Gesetz formulieren kann, verwundert es nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Rolle übernehmen muss", so der BDI.
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