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BDI zum Vermittlungsverfahren: Steuerreform ohne starke Tarifsenkung für den Mittelstand nicht akzeptabel

Berlin (ots)

Anlässlich des vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschusses
zur Unternehmenssteuerreform machte der Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI) nochmals deutlich, dass er grundlegende Korrekturen
für den Mittelstand bei Tarif, Optionsrecht und Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen erwartet. BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf von
Wartenberg forderte insbesondere einen Einkommensteuertarif unterhalb
der 40 Prozentmarke. Die von NRW-Finanzminister Peer Steinbrück jetzt
ins Spiel gebrachte Senkung auf 43 Prozent bleibe unzureichend. Nur
ein ehrgeiziger Senkungsschritt bringe Deutschland im internationalen
Steuerwettbewerb spürbar nach vorne.
Die Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen bei
Kapitalgesellschaften sei notwendige Konsequenz des geplanten
Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren und dürfe
nicht zur Disposition gestellt werden. Für Veräußerungsgewinne von
Personenunternehmen müssten aber vergleichbare Bedingungen geschaffen
werden. Der geplante Zugriff der Finanzverwaltung auf die EDV-Systeme
sei zu weitgehend. Die Vorschrift sei - da kostenintensiv und auch
verfassungsrechtlich bedenklich - so nicht verabschiedungsreif.
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