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BDI lehnt Trittins Vorschläge zur Mehrwegregelung ab
BDI fordert Änderung der Mehrwegregelung: "Weg von der Regulierung hin zur Innovation"

Berlin (ots)

"Die neue Ökobilanz zu Getränkeverpackungen (UBA
II) stellt klar, dass die Mehrwegregelung für Getränkeverpackungen
nicht mehr gerechtfertigt ist. Einweg zieht zunehmend gleich mit
Mehrweg, teilweise liegen sie bereits gleichauf. Auf die realen
Belastungen der Umwelt bezogen sind Getränkeverpackungen inzwischen
ein ökologisches Randproblem. Die Verpackungsverordnung muss deshalb
insgesamt auf den Prüfstand." So kommentierte Hans-Olaf Henkel,
Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), die am
Mittwoch von Umweltminister Trittin vorgestellten Ergebnisse von UBA
II.
"Wir wissen, dass allein die Investitionen für die
Rücknahmesysteme mindestens 4 Mrd. DM kosten würden. Das sind 17.000
DM pro Tonne vermiedener Abfall. Das zeigt: Das
Kosten/Nutzen-Verhältnis wäre grotesk!" so Henkel. Das Problem der
"Wilden Entsorgung" (Littering) werde von der Industrie sehr ernst
genommen, sagte Henkel. Die Wirtschaft nimmt sich des Themas mit der
"Aktion Saubere Landschaft" an. Als Argument für weitergehende
Eingriffe der Verpackungsverordnung eigne es sich aber nicht.
Schließlich habe der TÜV schon im vergangenen Jahr festgestellt, dass
nur 6 Prozent der wilden Abfälle Getränkeverpackungen seien.
"Die entscheidenden Potenziale für die Entlastung der Umwelt
liegen nicht in der politisch motivierten Verschiebung der
Marktanteile von Einweg zu Mehrweg, sondern in der Optimierung aller
Verpackungssysteme und im Wettbewerb der Verpackungen" sagte Henkel
weiter. Eine tragfähige zukunftsorientierte Verpackungspolitik müsse
zu mehr Wettbewerb führen und nicht zur Senkung des Innovationsdrucks
durch die Diskriminierung von Konkurrenten.
Gemessen an diesem Ziel greife die vorgeschlagene Gleichstellung
des Getränkekartons mit Mehrwegverpackungen zu kurz, kritisierte
Henkel: Zwar beseitige sie eine nicht mehr zu rechtfertigende
Diskriminierung, reiche aber für eine auf Dauer tragfähige Lösung
nicht aus. Henkel: "Die vom BMU fortgesetzte rigide Unterscheidung
zwischen "guten" und "schlechten" Verpackungssystemen gehört endlich
auf den Prüfstand. Notreparaturen bringen uns hier nicht mehr
weiter."
"Der BDI lehnt die Erhöhung der Mehrwegquote um den gesamten
Anteil der Kartonverpackungen ebenso entschieden ab wie die
quotenunabhängige Bepfandung sogenannter ökologisch nachteiliger
Einwegverpackungen. Beide Vorschläge zielen auf eine nicht zu
rechtfertigende Marktverdrängung der Einwegverpackungen ab.
Umweltminister Trittin steuert damit gezielt auf die Einführung des
Zwangspfandes hin, das für Verbraucher und Wirtschaft unzumutbare
Belastungen bedeuten würde.
Eine weitere Folge für Handel und Verbraucher wäre, in den bisher
streng hygienisch geführten deutschen Lebensmittelgeschäften mit
Bergen von tropfenden und verdreckten Dosen konfrontiert zu werden."
Der BDI unterstütze deshalb weiterhin den Vorschlag des Landes
Rheinland-Pfalz, weil dieser den erforderlichen Zeitrahmen für eine
grundsätzliche Diskussion über eine Neuorientierung der
Verpackungspolitik eröffne.
Henkel schloss an diese Forderung ein Gesprächsangebot über die
Vorschläge des BMU sowie über eine Selbstverpflichtung der Industrie
an: "Mit einer Selbstverpflichtung können wir sicherstellen, dass bis
zum In-Kraft-Treten einer Neukonzeption die von Getränkeverpackungen
ausgehenden Umweltbelastungen nicht höher steigen als bei Erlass der
Verpackungsverordnung." Dies gelte auch bei einem Mehrwegvolumen von
20 Mrd. Litern wie von Rheinland-Pfalz vorgeschlagen. Der BDI könnte
hierzu nach der Sommerpause einen konkreten Vorschlag vorlegen.
In dem anliegenden Papier sind die Schlussfolgerungen aus der
Ökobilanz UBA II zusammengefasst. Eine tiefergehende Datenanalyse
beinhaltet das Positionspapier "Sieben Argumente des BDI zur
künftigen Politik im Verpackungsbereich", dass bei der BDI-Abteilung
Umweltpolitik unter Tel. 030/2028-1628 bezogen werden kann.
"Weg von der Regulierung hin zur Innovation"
   Schlussfolgerungen des BDI
   aus der Ökobilanz Getränkeverpackungen II des Umweltbundesamtes
Ökobilanzen liefern wichtige Informationen über die
Umweltauswirkungen von Produkten. Sie zielen primär auf die
Optimierung von Produkten durch ihre Hersteller. Sie sind aber keine
alleinige Basis für politische Entscheidungen zugunsten oder zulasten
von Produkten. Da die Ökobilanz Getränkeverpackungen jedoch
ausdrücklich im Hinblick auf die verpackungspolitische Debatte
initiiert wurde, legt auch der BDI seine Schlussfolgerungen aus der
Studie vor.
1. 1.       Mehrwegvorschriften in Frage gestellt
  • - Eine Prämisse der Verpackungsverordnung, die unbedingte Vorteilhaftigkeit des Mehrwegs, ist nach UBA II nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die ökologischen Unterschiede zwischen verschiedenen Mehrwegsystemen sind z. T. größer als die zwischen Einweg und Mehrweg. UBA II belegt: Einweg-Gebinde sind ökologisch durchaus wettbewerbsfähig.
  • - Grund hierfür sind vor allem die Leistungen der Unternehmen bei der Realisierung der Kreislaufwirtschaft. Das vorrangige Ziel der Verpackungsverordnung, die Abfallverminderung, ist in weitem Umfang erreicht. Dies belegt UBA II bereits für den kurzen Zeitraum 1991 bis 1994.
  • - Andere Faktoren als die simple Unterscheidung von Einweg bzw. Mehrweg sind laut UBA II mittlerweile ebenso wichtig oder wichtiger für die Umweltauswirkungen des Getränkekonsums, z. B. die Distributionslogistik.
  • - Notwendig ist deshalb eine sorgfältige Überprüfung und Neuausrichtung der Verpackungspolitik auf Basis der aktuellen ökologischen und ökonomischen Fakten.
2.       Wettbewerb ist der Schlüssel zur Entlastung der Umwelt
  • - Die erheblichen Entlastungen der Umwelt seit 1991 wurden im Wettbewerb konkurrierender Verpackungen erbracht. UBA II bildet diese in einer "Momentaufnahme" bezogen auf 1994 ab.
  • - Die Technologien stehen aber nicht still. Es gibt heute Systeme bei der Verpackungsherstellung und -entsorgung, die es zum Stichtag von UBA II, 1994, auch noch nicht gab, andere werden sich weiter verbessern. Dies zusammen wird zu weiteren Entlastungen der Umwelt beitragen - wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
  • - Das Zwangspfand ist angesichts der geringen ökologischen Unterschiede und der massiven Fortschritte im Abfallbereich nicht mehr zu rechtfertigen. Es würde alle Leistungen negieren, die seit 1991 von den Bürgern und den Unternehmen erbracht wurden.
  • - Das Zwangspfand zu vollziehen, wäre deshalb ein rückwärtsgewandter Schritt und das Ende aller Innovationsanreize in den betroffenen Marktsegmenten: Der Innovationsdruck für privilegierte Produkte sinkt mit jedem Wettbewerber, den die Politik diskriminiert.
  • - Die wirtschaftlichen Belastungen für Bürger und Unternehmen durch die angedrohte Sanktion stehen in krassem Missverhältnis zu den marginalen ökologischen Entlastungen.
3.       Ein neuer politischer Rahmen ist nötig - Der
Martini-Vorschlag schafft hierfür den Spielraum
  • - Eine zukunftsfähige Verpackungspolitik muss dazu beitragen, dass in allen Mehrweg- und Einwegsystemen die für ihre ökologische Leistung jeweils wichtigsten Größen optimiert werden. Hier, und nicht in der Verschiebung der Marktanteile von Einweg zu Mehrweg, liegen die entscheidenden Potenziale für die Vermeidung von Umweltbelastungen.
  • - Mit der vorgeschlagenen Gleichstellung des Getränkekartons mit Mehrwegverpackungen wird eine ökologisch nicht zu rechtfertigende Diskriminierung beseitigt. Für eine dauerhaft tragfähige Lösung für die künftige Verpackungspolitik greift dies aber zu kurz. Die Fakten zeigen vielmehr, dass die rigide Unterscheidung zwischen "Guten" und Schlechten" Verpackungssystemen als Ganze nicht zu rechtfertigen ist. Das krasse Missverhältnis zwischen ökologischen Wirkungen und den drohenden wirtschaftlichen Belastungen macht eine umfassende Revision erforderlich.
  • - Eine grundsätzlich neue rechtliche Konzeption der Verpackungspolitik muss die Verantwortung der Unternehmen neu definieren und zu weiteren Innovationen in Kooperation von Wirtschaft und Politik motivieren.
  • - Der Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz will die Voraussetzung für eine gründliche Neukonzeption schaffen. Deshalb unterstützt ihn die Industrie.
  • - Die Industrie ist bereit, mit einer Selbstverpflichtung für den Zeitraum bis zum In-Kraft-Treten einer solchen Neukonzeption zu zeigen, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und belegt diese konkret. Dabei werden die Ergebnisse von UBA II umfassend berücksichtigt. Der BDI wird nach der Sommerpause einen konkreten Vorschlag vorlegen.
In dem BDI-Positionspapier "Sieben Argumente zur Diskussion um die
Verpackungspolitik im Getränkebereich" werden diese Thesen
untermauert.
Für Rückfragen:
Bundesverband der 
Deutschen Industrie e.V.
Mitgliedsverband der UNICE
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Fax: (030) 2028-2450
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