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BDI-Präsident Henkel zum Kabinettsbeschluss: Ergänzungsgesetz darf nicht hinter Forderungen der Bundesländer zurückbleiben

Berlin (ots)

"Das Ergänzungsgesetz zum Steuersenkungsgesetz muss
die Vergünstigungen bei Firmenverkäufen 1:1 umsetzen, so wie die
Bundesländer dies im Bundesrat gefordert haben." So kommentierte
Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen
Industrie (BDI), den heutigen Kabinettsbeschluss. Er kritisierte
erneut, dass die Bundesregierung zusätzliche "Hürden" für die
Personenunternehmer eingebaut habe, die in der alten Regelung nicht
enthalten waren. Bei der Anwendung des halben durchschnittlichen
Steuersatzes soll jetzt eine Höchstgrenze von zehn Millionen und der
jeweilige Eingangssteuersatz als steuerliche Untergrenze gelten.
"Davon war im Bundesrat keine Rede", so Henkel.
Die Steuererleichterungen für Betriebsveräußerungen müssen
rückwirkend für 1999 und 2000 gelten. Darüber hinaus müsse wieder
eine vergleichbare Regelung für Abfindungen getroffen werden.
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen seien durch die jetzt geltende
Fünftelungsregelung erheblich schlechter gestellt als früher. Eine
Aufteilung der Abfindung auf fünf Jahre finde tatsächlich nicht
statt.
Die BDI-Forderung bleibe, die Senkung des
Einkommensteuerspitzensatzes auf 42 Prozent vor 2005 umzusetzen.
Personenunternehmen seien gegenüber Kapitalgesellschaften
unvertretbar schlechter gestellt. Während die Gewinne der
Kapitalgesellschaften ab 2001 mit 38,6 Prozent belastet würden,
müssten Personenunternehmen in der Spitze mit bis zu 51 Prozent
Gesamtsteuerbelastung rechnen. Dies sei ein erheblicher Nachteil,
zumal die im Steuersenkungsgesetz beschlossene Abschaffung des § 32c
EStG bereits ab 2000 einmal eine Einkommensteuerspitzenbelastung für
gewerbliche Einkünfte von 43 Prozent vorgesehen hatte. "Hat die
Bundesregierung ihr selbstgestecktes Ziel, alle Unternehmen
unabhängig von der Rechtsform gleichmäßig zu belasten, aufgegeben?",
klagt Henkel. "Wir brauchen eine weitere Annäherung der
Gesamtbelastung der Gewinne und die Steuerfreistellung reinvestierter
Veräußerungsgewinne von Personenunternehmen - zum Beispiel in Form
einer Rücklage."
Das Steuersenkungsgesetz sei ein wichtiger Reformschritt, aber die
Steuerpolitik müsse auch nach diesem Herbst auf der Agenda bleiben.
Die Altlasten des deutschen Steuerrechtes müssten angepackt werden.
Neben dem Außensteuerrecht und dem Umwandlungssteuerrecht sollte die
Reform der Finanzverfassung endlich in Angriff genommen werden.
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