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BDI und BDA: EU-Grundrechtcharta muss überarbeitet werden

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und
die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordern
eine kritische Prüfung des Entwurfs für eine EU-Grundrechtcharta. Die
Spitzenverbände begrüßten gegenüber dem Konvent - unter Leitung von
Bundespräsident a. D. Professor Roman Herzog -  die Charta als
Bekenntnis zu einer gemeinsamen europäischen Werteordnung. In ihrer
gegenwärtigen Form weise die Charta aber ernst zu nehmende Schwächen
auf. Die Aufnahme politischer Ziele in den Bereichen Wirtschaft und
Soziales könnte zu Leistungsansprüchen führen und so die
grundsätzliche Bedeutung der Charta schmälern.
Entgegen der Festlegung in Artikel 49 der Charta, weder "neue
Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und für die
Union" zu begründen, enthalte der Entwurf Regelungen, die über die
geltenden Kompetenzen der EU weit hinausgingen. Dazu zähle das in
Artikel 26 formulierte Grundrecht auf Kollektivverhandlungen und
-maßnahmen. Gemäß Artikel 137 EG-Vertrag sei eine
Rechtsetzungskompetenz der EU für diese Bereiche ausgeschlossen.
Bei den sozialen Grundrechten müsse es sich in erster Linie um
Abwehrrechte, keinesfalls aber um Ansprüche auf konkrete soziale
Leistungen handeln. Besonders klärungsbedürftig sei die mögliche
Wirkung der Grundrechte auf Dritte. Bei der vorliegenden Fassung
könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Europäische Gerichtshof
die Charta auch auf private Rechtsverhältnisse, etwa auf
Arbeitsverhältnisse anwende. Dies sei aber nicht mit Artikel 49 der
Charta vereinbar.
Kritikwürdig sei auch die Aufnahme von Artikel 34 "Zugang zu
Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse". Diese
Bestimmung könne die weitere Liberalisierung der Dienstleistungs- und
Infrastrukturmärkte der EU behindern. Es sei nicht definiert, auf
welche Dienste sich ein solches Grundrecht beziehe. Auch bleibe das
berechtigte Interesse der Verbraucher, diese Dienste durch
unternehmerische Leistung und Wettbewerb so kostengünstig wie möglich
in Anspruch zu nehmen, unberücksichtigt. Bei diesem Artikel handele
es sich eindeutig um eine politische Festlegung und nicht um ein
klassisches Grundrecht für EU-Bürger.
Die Stellungnahme von BDI und BDA kann in den Presseabteilungen
von BDI und BDA abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028- 1566
Fax: 030 / 2028- 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

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