BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI gegen neue Regulierung im Straßengüterverkehr
Berlin (ots)
Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern im Straßengüterverkehr ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ein Rückfall in das Gedankengut überkommener Verkehrsinterventionen. Das Bundeskabinett soll Anfang Januar einem Gesetzesentwurf zustimmen, nach dem künftig Auftraggebern von Transportdienstleistungen rechtliche Konsequenzen für Verstöße angedroht werden, die ein von ihnen beauftragtes Unternehmen begangen hat. Ein Vorgehen gegen Rechtsverstöße im Bereich des Straßengüterverkehrs wird vom BDI grundsätzlich begrüßt. Der vorliegende Gesetzesentwurf sei aber völlig praxisfern. Schließlich gäbe es keine Vertragsbeziehung zwischen dem Verlader und dem Fahrer des beauftragten Transportunternehmens. Hier würden Regelungen geschaffen, die in vielen Wirtschaftsbereichen außerhalb des Verkehrs undenkbar seien, nämlich die Verlagerung von Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers auf den Auftraggeber.
Auch die Prüfung von Arbeitsbescheinigungen aus allen EU-Staaten für diese Fahrer könne nicht Aufgabe der Industrie sein. Hier seien die nationalen Behörden gefordert. Ebenso fehle in dem den Wirtschaftsverbänden übersandten Referentenentwurf eine klare Aussage zum Umfang des Problems im Markt. Hinzu komme, dass die Bundesregierung einer EU-einheitlichen Lösung vorgreifen will, obwohl die EU-Kommission im November einen Vorschlag für einen harmonisierten Ansatz vorgelegt habe. Ein solches Vorgehen sei völlig unverständlich, da nationale Alleingänge der europäischen Staaten erst zu dem unübersichtlichen Geflecht von Regelungen und bürokratischen Hemmnissen geführt hätten, in dem die Ursache für die heutigen Kontrollprobleme zu sehen sei. Die Bundesregierung solle daher dieses Gesetz nicht weiterverfolgen, sondern sich auf Ebene der Europäischen Union für ein abgestimmtes Vorgehen einsetzen, fordert der BDI. Ansonsten dränge sich der Eindruck auf, dass angesichts der bevorstehenden Erhöhung der Ökosteuer zum Jahreswechsel dem Verkehrsgewerbe eine Beruhigungspille zu Lasten Dritter verabreicht werden solle.
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