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BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu Managergehältern

Berlin (ots)

BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu Managergehältern: Kein Bedarf für gesetzliche Neuregelung

   - Ausgeprägte Sensibilität in Deutschland
   - Aufsichtsräte agieren unter Einbeziehung der 
     Arbeitnehmervertreter verantwortungsbewusst
   - Hauptversammlung hat bereits Mitspracherechte

11/2013

4. März 2013

"In Deutschland besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Neuregulierung bei der Vorstandsvergütung", sagte Heiko Willems, Leiter der Abteilung Recht und Versicherung des BDI, nach der Schweizer Volksabstimmung über die Initiative für eine strengere Regulierung von Managergehältern am Montag in Berlin. "Die gesetzliche Ausgangslage in der Schweiz lässt sich nicht auf Deutschland übertragen."

Auch in der Unternehmenspraxis bestehen zwischen beiden Staaten laut BDI erhebliche Unterschiede. "Die Sensibilität bei den Verantwortlichen in Deutschland ist ausgeprägt. Vorstände und Aufsichtsräte agieren verantwortungsbewusst", so Willems weiter. Die Durchschnittsgehälter für Vorstände in deutschen Unternehmen seien erheblich niedriger als bei vergleichbaren Unternehmen in der Schweiz. Jenseits von Unternehmen aus den Börsensegmenten DAX30 und MDAX seien Gehälter in Millionenhöhe ohnehin eine Ausnahme.

"In Deutschland entscheidet der Aufsichtsrat - unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter - über die Gehälter der Vorstände. Er ist gesetzlich auf die Einhaltung der Angemessenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung hat der deutsche Gesetzgeber vor einigen Jahren weiter präzisiert", erläuterte Willems. Auch die deutsche Corporate-Governance-Kommission hat das Thema in diesem Jahr bereits auf die Tagesordnung gesetzt. Sie schlägt unternehmensspezifische Obergrenzen vor. Diese Vorschläge entsprechen bereits der gelebten Praxis in den meisten Unternehmen, die der BDI begrüßt.

Seit einigen Jahren gebe es in Deutschland auch die Möglichkeit eines Votums der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung. Die Erfahrung zeige, dass die Vergütungssysteme von den Aktionären ganz überwiegend akzeptiert werden. Willems: "Dies spricht gegen vorschnelle Rückschlüsse aus der Schweizer Debatte."

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