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Rogowski: Grundlegende Reform der Gewerbesteuer überfällig - Konzept einer belastungsneutralen kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer vorgelegt

Berlin (ots)

"Der Wirtschaftsstandort Deutschland benötigt eine
grundlegende Reform der Gewerbesteuer. Die Neuordnung des
Gemeindefinanzsystems ist längst überfällig", so Michael Rogowski,
Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am
Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Für die gewerbliche Wirtschaft
sei die Gewerbesteuer eine nicht zu rechtfertigende Sonderlast, für
die Gemeinden ein wichtiger, aber nicht mehr bedarfsgerechter
Baustein ihres Finanzsystems und für den Gesetzgeber ein Hemmnis für
eine moderne Unternehmensbesteuerung.
Viele Vorschläge zur Reform der Gewerbesteuer, so der
BDI-Präsident, wurden in den vergangenen Jahrzehnten gemacht. Die
Erkenntnis ihrer Unverträglichkeit für erfolgreiches Wirtschaften
setzte sich mehr und mehr durch, doch über Eingriffe im Detail und
verfassungsrechtlich umstrittene steuertechnische Ausweichmanöver,
wie jüngst mit der pauschalen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die
Einkommensteuer, kam der Gesetzgeber nicht hinaus.
Der BDI und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) legten
jetzt das Konzept einer "Kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer" auf
den Tisch. Sie soll an die Stelle der Gewerbesteuer und des
bisherigen Gemeindeanteils am Aufkommen der Einkommensteuer treten
und alle leistungsfähigen Bürger und Unternehmen einer Gemeinde
erfassen. Technisch werde sie als Zuschlag auf die Einkommen- und die
Körperschaftsteuer erhoben. Damit werde einerseits sichergestellt,
dass sich die Belastung nach der Leistungsfähigkeit gemäß den
Prinzipien der staatlichen Ertragsteuern richtet, und andererseits
die Höhe des für Bürger und Unternehmen einheitlichen Zuschlags von
der jeweiligen Wohnsitz- oder Betriebsgemeinde bestimmt werden kann.
Um die steuerliche Gesamtbelastung der Steuerzahler nicht zu
erhöhen, benötigen die Gemeinden einen entsprechendenden Freiraum für
die Festsetzung ihrer Zuschläge. Den erhalten sie einerseits durch
eine deutliche, durchgängige Senkung des Tarifs der Einkommensteuer
und eine leichte Anhebung des Satzes der Körperschaftsteuer. Die
bisher von der Gewerbesteuerpflicht Ausgenommenen, ob Arbeitnehmer,
Freiberufler oder sonstige Steuerpflichtige, werden nicht zusätzlich
belastet. Für Bund, Länder und Gemeinden ist diese Umschichtung
aufkommensneutral.
"Mit der hier vorgestellten kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer
sagt die deutsche Industrie ja zu einer eigenen kommunalen
Steuerquelle mit Hebesatzrecht der Gemeinden, aber nein zu einer
einseitigen Inanspruchnahme von Unternehmen", unterstrich Rogowski.
Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Unternehmen  an den
Ausgaben ihrer Gemeinden werde auf eine breite demokratische Basis
gestellt. Das Konzept entspreche den berechtigten Belangen der
Wirtschaft und der Gemeinden. Es bestimmt die Belastung nach der
Leistungsfähigkeit im Einklang mit den Prinzipien der Einkommen- und
der Körperschaftsteuer, bietet den Gemeinden vollen Anteil am
wirtschaftlichen Erfolg, vermeidet aber ökonomischen Schaden. Der
Effekt der Vereinfachung ist ausgeprägt. Einkommen- und
Körperschaftsteuer bieten den Gemeinden eine breite Basis der
Besteuerung. Die kommunale Einkommen- und Gewinnsteuer stärkt die
Finanzautonomie der Gemeinden, gibt dem Wettbewerb zwischen den
Gemeinden mehr Raum und entzieht der akuten Gefahr der
Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer den Boden.
Der Präsident des BDI unterstrich die Notwendigkeit einer baldigen
Reform. Die Arbeiten dazu müssten Bund, Länder und Gemeinden unter
Mitwirkung von Wirtschaft und Wissenschaft unverzüglich aufnehmen.
Nur so könne das angekündigte Ziel, eine umfassende
Gemeindefinanzreform in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen,
erreicht werden. Der BDI-Präsident erwartet, dass das
Bundesfinanzministerium im Herbst eine Kommission zur Reform der
Gemeindefinanzierung einrichtet.

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