BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Längere Übergangsfristen für das Schuldrechtsreformgesetz
Berlin (ots)
"Die Industrie braucht dringend längere Übergangsfristen, um sich auf das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz einzustellen. Das umfangreiche neue Vertragsrecht können die Unternehmen in der kurzen Zeit bis zum 1. Januar 2002 nicht in ihre Verträge einarbeiten", erklärte Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), anlässlich der zweiten, abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundesrat. Organisatorische Änderungen für Werbung, Qualitätsprüfung und Vertrieb müssten ebenfalls bis Weihnachten abgeschlossen sein, wenn ab 2002 Kollisionen mit dem neuen Recht vermieden werden sollen.
Die reinen Umstellungskosten werden von der Deutschen Gesellschaft für Mittelstandsberatung mit 2,9 Mrd. DM beziffert. Zusatzkosten für erweiterte Ansprüche aus dem neuen Gesetz sind darin noch nicht enthalten. "Dieser Zeit- und Kostendruck wird den Unternehmen in den übrigen EU-Mitgliedstaaten erspart", so v. Wartenberg. Denn dort werde lediglich mit wenigen Vorschriften die EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie umgesetzt und nicht das gesamte Vertragsrecht verändert. Der deutsche Gesetzgeber dagegen nutze die Richtlinie als Vehikel, um die seit Jahren ergebnislos diskutierte Schuldrechtsreform unausgegoren auf den Weg zu bringen. Im rein kaufmännischen Geschäftsverkehr könnten ausländische Wettbewerber wie bisher verfahren, während deutsche Unternehmen mit Umstellungskosten belastet würden. "Das Ziel der Europäischen Union, Wettbewerbsverzerrungen in den Mitgliedstaaten abzubauen, wird durch diese deutsche Gesetzgebung vereitelt", kritisierte der BDI-Hauptgeschäftsführer.
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