BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Wirtschaft warnt vor weiteren Steuererhöhungen durch das Vermittlungsverfahren zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Berlin (ots)
Die acht Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft warnen eindringlich vor weiteren Steuererhöhungen. Regierung und Opposition dürfen im laufenden Vermittlungsverfahren nicht die Fehler aus der Einbringung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes wiederholen. Daher muss bei den jetzt im Vermittlungsverfahren diskutierten breit angelegten Vorschlägen zu massiven Steuererhöhungen unbedingt eine wirtschaftspolitische Folgenabschätzung zu Grunde gelegt werden. Denn keinesfalls darf über die betroffenen Unternehmen hinweg diskutiert werden. Die Verlässlichkeit in eine stetige und berechenbare Politik wird so zunehmend ausgehöhlt.
Das Konjunkturbarometer steht in allen Wirtschaftsbranchen auf "Schlechtwetter". Auf der Hannover-Messe wird deutlich werden, wie ausgedehnt das Stimmungstief ist. In dieser konjunkturell angespannten Phase noch weitergehende Steuererhöhungen für Kapitalgesellschaften zu fordern, widerspricht den grundlegenden Erfordernissen für eine ausgewogene Wirtschafts- und Steuerpolitik, zumal die Prognosen wieder auf ein stabiles Körperschaftsteueraufkommen hinweisen. Wenn sich die Annahme aus dem Hause Eichel bestätigt, dass das Aufkommen im 1. Quartal 2003 rd. 3,7 Mrd. Euro erreicht, ist dies ein deutlicher Beweis für die bereits im Dezember 2002 eingeleitete Trendwende zu einem erhöhten und stabilen Beitrag der Kapitalgesellschaften. Damit zeigt sich gleichzeitig, dass der eigentliche Grund für den in jüngster Zeit zu beobachtenden Einbruch des Körperschaftsteueraufkommens nicht vermeintliche Mängel des neuen Körperschaftsteuersystems sind, die im Vermittlungsverfahren behoben werden müssten, sondern hauptsächlich die konjunkturell bedingte negative Ertragssituation der Unternehmen, die sich zwangsläufig auch negativ auf das Körperschaftsteueraufkommen auswirkt.
Aus Sicht der Wirtschaft ist unerklärlich, wie die Union angesichts der mehrfach öffentlich bekundeten Absicht keine Steuererhöhungen mitzutragen, die Hand zu diesem Maßnahmenpaket reichen kann.
Keinesfalls kann die Wirtschaft weitere Steuererhöhungen schultern, insbesondere auch nicht solche, die einseitig auf Kapitalgesellschaften zielen. Sie schwächen die gesamte Wirtschaft sowie den Standort Deutschland nachhaltig und führen damit zu einem weiteren Vertrauensverlust der Investoren. Das betrifft das Einfrieren des Körperschaftsteuerguthabens ebenso wie den Vorschlag, die Mehrmütterorganschaft steuerlich nicht mehr anzuerkennen. Durch die geplante Neuregelung werden zum Beispiel die für Forschungsaktivitäten in Deutschland unerlässlichen Jointventures aus kurzfristigen steuerpolitischen Überlegungen verhindert.
Auch Vorschläge, die die Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten im Holdingkonzern begrenzen, werten den erst mit der Unternehmenssteuerreform 2000 attraktiver gestalteten Holdingstandort Deutschland im Handumdrehen wieder ab.
Das Unverständnis gilt auch für die vorgesehenen Einführung eines Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer angesichts der ohnehin anstehenden Gemeindefinanzreform. Der Mindesthebesatz ist eine nicht hinnehmbare Begrenzung des Hebesatzwettbewerbs.
Ferner ist die Abschaffung der Vereinfachungsregel, nach der die Jahresabschreibung jährlich oder halbjährlich abgesetzt werden kann sowie die Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen nicht hinnehmbar. Dies würde die Investitionstätigkeit der Unternehmen weiter einschränken und Wachstum und Beschäftigung nachhaltig behindern.
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