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Wirtschaft warnt vor weiteren Steuererhöhungen durch das Vermittlungsverfahren zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Berlin (ots)

Die acht Spitzenorganisationen der deutschen
Wirtschaft warnen eindringlich vor weiteren Steuererhöhungen.
Regierung und Opposition dürfen im laufenden Vermittlungsverfahren
nicht die Fehler aus der Einbringung des
Steuervergünstigungsabbaugesetzes wiederholen. Daher muss bei den
jetzt im Vermittlungsverfahren diskutierten breit angelegten
Vorschlägen zu massiven Steuererhöhungen unbedingt eine
wirtschaftspolitische Folgenabschätzung zu Grunde gelegt werden. Denn
keinesfalls darf über die betroffenen Unternehmen hinweg diskutiert
werden. Die Verlässlichkeit in eine stetige und berechenbare Politik
wird so zunehmend ausgehöhlt.
Das Konjunkturbarometer steht in allen Wirtschaftsbranchen auf
"Schlechtwetter". Auf der Hannover-Messe wird deutlich werden, wie
ausgedehnt das Stimmungstief ist. In dieser konjunkturell
angespannten Phase noch weitergehende Steuererhöhungen für
Kapitalgesellschaften zu fordern, widerspricht den grundlegenden
Erfordernissen für eine ausgewogene Wirtschafts- und Steuerpolitik,
zumal die Prognosen wieder auf ein stabiles
Körperschaftsteueraufkommen hinweisen. Wenn sich die Annahme aus dem
Hause Eichel bestätigt, dass das Aufkommen im 1. Quartal 2003 rd. 3,7
Mrd. Euro erreicht, ist dies ein deutlicher Beweis für die bereits im
Dezember 2002 eingeleitete Trendwende zu einem erhöhten und stabilen
Beitrag der Kapitalgesellschaften. Damit zeigt sich gleichzeitig,
dass der eigentliche Grund für den in jüngster Zeit zu beobachtenden
Einbruch des Körperschaftsteueraufkommens nicht vermeintliche Mängel
des neuen Körperschaftsteuersystems sind, die im
Vermittlungsverfahren behoben werden müssten, sondern hauptsächlich
die konjunkturell bedingte negative Ertragssituation der Unternehmen,
die sich zwangsläufig auch negativ auf das
Körperschaftsteueraufkommen auswirkt.
Aus Sicht der Wirtschaft ist unerklärlich, wie die Union
angesichts der mehrfach öffentlich bekundeten Absicht keine
Steuererhöhungen mitzutragen, die Hand zu diesem Maßnahmenpaket
reichen kann.
Keinesfalls kann die Wirtschaft weitere Steuererhöhungen
schultern, insbesondere auch nicht solche, die einseitig auf
Kapitalgesellschaften zielen. Sie schwächen die gesamte Wirtschaft
sowie den Standort Deutschland nachhaltig und führen damit zu einem
weiteren Vertrauensverlust der Investoren. Das betrifft das
Einfrieren des Körperschaftsteuerguthabens ebenso wie den Vorschlag,
die Mehrmütterorganschaft steuerlich nicht mehr anzuerkennen. Durch
die geplante Neuregelung werden zum Beispiel die für
Forschungsaktivitäten in Deutschland unerlässlichen Jointventures aus
kurzfristigen steuerpolitischen Überlegungen verhindert.
Auch Vorschläge, die die Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten
im Holdingkonzern begrenzen, werten den erst mit der
Unternehmenssteuerreform 2000 attraktiver gestalteten Holdingstandort
Deutschland im Handumdrehen wieder ab.
Das Unverständnis gilt auch für die vorgesehenen Einführung eines
Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer angesichts der ohnehin
anstehenden Gemeindefinanzreform. Der Mindesthebesatz ist eine nicht
hinnehmbare Begrenzung des Hebesatzwettbewerbs.
Ferner ist die Abschaffung der Vereinfachungsregel, nach der die
Jahresabschreibung jährlich oder halbjährlich abgesetzt werden kann
sowie die Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von
Erhaltungsaufwendungen nicht hinnehmbar. Dies würde die
Investitionstätigkeit der Unternehmen weiter einschränken und
Wachstum und Beschäftigung nachhaltig behindern.

Pressekontakt:

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Deutschen Industrie e.V.
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