BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Energiegipfel: Industrie und Energiewirtschaft fordern Stärkung des Standortes
Berlin (ots)
In großer Sorge um die Zukunft der Energieversorgung des Standortes Deutschland wendet sich die Industrie an die Bundesregierung. Am 1. September 2004 haben BDI-Präsident Michael Rogowski und Repräsentanten Energie erzeugender und verbrauchender Branchen des BDI die Situation erörtert.
Die hohe Arbeitslosigkeit in unserem Land sei soziale Belastung und Hemmschuh unserer wirtschaftlichen Entwicklung zugleich. Industrie und Energiewirtschaft hätten daher ein dringendes Interesse an der Stärkung des Standortes Deutschland. Unverzichtbarer Baustein hierfür sei eine wettbewerbsfähige Energieversorgung. Dies setze eine umfassende und konsequente Liberalisierung der europäischen Energiemärkte mit dem Ziel funktionsfähigen Wettbewerbs sowie den Abbau wettbewerbsverzerrender politischer Lasten auf den Energiepreisen voraus.
Die energieintensiven Industrien einschließlich des Grundstoffsektors müssen in Deutschland auch langfristig ein industrieller Kernbereich bleiben. Sie bilden die Basis für die Weiterverarbeitung und sind damit ein wesentlicher Bestandteil der industriellen Wertschöpfungskette, wird in dem Memorandum betont. Energie sei auch Rohstoff für diese Industrien. Deshalb müsse die Politik sich für eine dauerhaft sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen einsetzen, damit diese Industriezweige am Standort Deutschland produzieren und investieren können. Ergänzend dazu schöpften die Unternehmen der energieerzeugenden wie der verbrauchenden Seite eigenverantwortlich ihre Gestaltungsspielräume aus, um die Chancen energieintensiver Produktionen in Deutschland zu verbessern.
Industrie und Energiewirtschaft appellieren an die Bundesregierung, ein langfristig tragfähiges Energiekonzept für den Industriestandort Deutschland vorzulegen und an folgenden Leitlinien zu orientieren:
Verantwortung der Energiepolitik in einer Hand;
Schnelle und konsistente Umsetzung der europarechtlichen Liberalisierungsvorgaben, um Klarheit über die Investitionsbedingungen für die Energiewirtschaft zu erhalten;
Schaffung von Bedingungen für fairen Wettbewerb im europäischen Energiemarkt und für eine effektive Missbrauchskontrolle;
Ausrichtung eines breiten Energiemixes am Ordnungsprinzip Markt mit dem Ziel einer kostengünstigen und sicheren Energieversorgung;
Ausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien am technologischen und ökonomischen Potenzial, am Prinzip der Effizienz, der Befristung der Förderlaufzeiten, stärkerer Degressivität der Fördersätze und Einführung einer einfach zu handhabenden Belastungsbegrenzung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zugunsten des produzierenden Gewerbes und insbesondere des industriellen Mittelstandes;
Sicherung der Technologieführerschaft Deutschlands, auch in der Energieforschung und durch Offenhaltung aller technologischen Optionen;
Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie ohne zusätzliche Belastungen für die Unternehmen und Nutzung der Freiräume für Steuerentlastungen;
Abstimmung des Einsatzes der Klimaschutzinstrumente aufeinander und Reduktion der Kostenbelastungen mit Einführung des Emissionshandels;
Korrektur einer auf die Verteuerung der Energie setzenden Energie- und Klimapolitik, vor allem durch Begrenzung und Abbau der vielfältigen politischen Lasten auf den Energiepreisen.
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