BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI zur Unternehmensteuerreform: Steuersatzsenkung muss von Unternehmen teuer erkauft werden
Berlin (ots)
"Für die Unternehmen in Deutschland ist die Senkung der Steuersätze ein wichtiger Schritt", sagte BDI-Präsident Jürgen Thumann zur Verabschiedung der Unternehmensteuerreform am Freitag im Bundestag. "Deutschland rückt bei der Steuerbelastung in Europa ins hintere Mittelfeld vor und liegt im internationalen Vergleich nicht mehr abgeschlagen zurück. Die Steuersatzsenkung haben insbesondere die Industrieunternehmen teuer erkaufen müssen. In zentralen Vorschriften werden die Bemessungsgrundlagen von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer verbreitert, indem Kosten besteuert werden", so der BDI-Präsident weiter. "Das Haus der Unternehmensteuerreform trägt die Handschrift von zwei Architekten. Die des innovativen und offenen orientiert sich am Steuerniveau in Europa. Und die des zaudernden und abgrenzenden, der ausschließlich hohe fiskalische Mauern befürwortet. Im Resultat ist das Haus der Unternehmensteuerreform zwar bezugsfertig, jedoch muss noch eine lange Mängelliste abgearbeitet werden."
"Durch die vielen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung werden Entlastungen zum großen Teil wieder eingefangen", sagte Thumann. Er warnte ebenfalls vor den Gefahren, Kostenbestandteile in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen "Mit einer Konjunkturabschwächung wird die Besteuerung von Kosten schnell zum wirtschaftspolitischen Bumerang."
Positiv ist die Einbindung der Personenunternehmen in die Unternehmensteuerreform. Nach Jahrzehnte langem Theorienstreit hat die Regierung endlich den gordischen Knoten zugunsten einer belastungsneutralen Besteuerung für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen durchgeschlagen. Gleichwohl wird Nachbesserungsbedarf deutlich, da die anvisierte Belastungsgrenze von 30 Prozent für einbehaltene Gewinne derzeit noch weit überschritten wird.
Bei allen positiven Ansätzen muss man feststellen, dass eine durchgreifende Reform ausgeblieben ist. Vielmehr hat die Politik durch den Aus-bau der Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente in der Gewerbesteuer neue Hürden für die drängende Reform der Kommunalfinanzen aufgestellt. Umso wichtiger ist es, dass nunmehr Reformen des Steuerbilanzrechts und die schon 2002 zugesagte Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts endlich auf den Weg gebracht werden.
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