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Telefonieren im Auto - so geht es legal und sicher
Presseinformation des ADAC

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Telefonieren im Auto - so geht es legal und sicher

ADAC gibt Tipps zum sicheren Umgang mit dem Handy

Wer während der Fahrt telefonieren oder erreichbar sein muss, sollte ein paar Aspekte berücksichtigen, damit er oder sie zum einen nicht gegen das Gesetz verstößt und zum anderen sicher unterwegs ist.

"Alles Wesentliche zur Nutzung von Kommunikations- oder auch Navigationsgeräten regelt Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung", erklärt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen-Thüringen. "Darüber hinaus kann jeder Autofahrer durch sein Verhalten auch selber die Sicherheit erhöhen, beispielsweise indem er konsequent eine fest verbaute Freisprecheinrichtung nutzt."

Die Tipps des ADAC:

  • Wer regelmäßig während der Autofahrt, beispielsweise aus dienstlichen Gründen, telefonieren muss, sollte konsequent eine Freisprechanlage verwenden. Das Handy muss dazu nicht (verbotenerweise) in die Hand genommen werden und die visuelle Konzentration bleibt beim Straßenverkehr.
  • Schwierige oder lange Gespräche sollten, selbst wenn sie über eine Freisprecheinrichtung geführt werden, entweder nur in übersichtlichen Verkehrssituationen oder besser abseits des fließenden Verkehrs geführt werden. Der Grund: Die mentale Ablenkung durch die Konzentration auf das Gespräch. Der Fahrer ist nicht mehr bei der Sache, er fährt mit Tunnelblick und kann einen Großteil der Verkehrssituation nicht mehr erfassen.
  • Um Zeit zu sparen, wird das Navigationsgerät häufig erst nach dem Losfahren programmiert. Auch wenn moderne Geräte hierfür eine Sprachsteuerung haben, empfiehlt der ADAC sich hierfür vor der Fahrt Zeit zu nehmen. Auf zwei Minuten Unterschied kommt es am Ende schließlich nicht an.
  • Wer von sich selber weiß, dass er routinemäßig aufs Handy-Display schaut: am besten vor der Fahrt das Gerät abschalten oder in den Flugmodus versetzten. So kommt der Fahrer gar nicht erst in Versuchung.

Musik kann auf langen und monotonen Autofahrten für positive Ablenkung sorgen. Allerdings darf diese nicht so laut sein, dass der Fahrer zum Beispiel die Sirene eines Einsatzfahrzeuges nicht mehr hört. Dies gilt ebenso beim Verwenden von Kopfhörern. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens zehn Euro.

Pressekontakt

Oliver Reidegeld

T +49 69 66 07 85 00

oliver.reidegeld@hth.adac.de

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Cornelius Blanke, Pressesprecher
 cornelius.blanke@hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

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