All Stories
Follow
Subscribe to ADAC Hessen-Thüringen e.V.

ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Fahrverbot für Glühwein, Punsch und Bowle
Im Advent besser mit Bus und Bahn fahren

Fahrverbot für Glühwein, Punsch und Bowle / Im Advent besser mit Bus und Bahn fahren
  • Photo Info
  • Download

One document

Fahrverbot für Glühwein, Punsch und Bowle

Im Advent besser mit Bus und Bahn fahren

Die Vorweihnachtszeit hat begonnen und zieht zahlreiche Besucherinnen und Besucher auf Weihnachtsmärkte in ganz Hessen. Regionale Köstlichkeiten und alkoholhaltige Getränke laden zum entspannten Beisammensein ein. Was nach einer guten Idee für kalte Dezembertage klingt, ist am Steuer gefährlich.

Weihnachtsmarktbesuch mit Grenzen

Ob Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle, oft wird unterschätzt, dass alkoholhaltige Heißgetränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor nicht. „Entgegen der weitläufigen Meinung ist eine üppige Mahlzeit kein Freifahrtschein für übermäßigen Alkoholgenuss. Statt zu überlegen, ob ich mit einem Getränk mehr noch unter der Promillegrenze bleibe, sollte ganz auf Alkohol am Steuer verzichtet werden. Wer fährt, trinkt nicht!“, mahnt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen.

Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark beeinträchtigt. Bereits kurze Gespräche, Radiomeldungen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den Fahrer stark ablenken.

Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr erwischt werden, erhalten einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer sich mit dem E-Scooter auf den Heimweg vom Weihnachtsmarkt macht, sollte daher aufpassen. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.

Die schönsten Weihnachtsmärkte in der Region

Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte, sollte am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. So lassen sich die leckeren Heißgetränke viel besser genießen und der lästige Parksuchverkehr fällt weg.

Eine Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte in Hessen gibt es hier: Hessens schönste Weihnachtsmärkte

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Unternehmenskommunikation
Lyoner Straße 22
60521 Frankfurt am Main
T +49 69 66 07 85 00
 presse@hth.adac.de
 adac.de/hth
V.i.S.d.P.:
Oliver Reidegeld, Pressesprecher
 oliver.reidegeld @hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

More stories: ADAC Hessen-Thüringen e.V.
More stories: ADAC Hessen-Thüringen e.V.