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Der alte Lappen muss weg
Der ADAC erklärt, was es mit dem Führerscheinumtausch auf sich hat

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Der alte Lappen muss weg

Der ADAC erklärt, was es mit dem Führerscheinumtausch auf sich hat

Jetzt geht es den letzten alten Papier-Führerscheinen an den Kragen. Autofahrer mit Geburtsjahr 1971 aufwärts sollten nun zügig handeln, wenn sie ihren „alten Lappen“ noch nicht getauscht haben. Die Frist dazu läuft am 19. Januar aus.

Papier-Führerscheine vor dem Aus

Betroffen davon sind diejenigen, die noch im Besitz eines grauen oder rosa Papier-Führerscheins sind. Ältere Kartenführerscheinen, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab 2026 umgetauscht werden. Diese Regelung ist für alle Autofahrer verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Im Ausland kann es mit dem alten Führerschein zudem etwa beim Anmieten eines Fahrzeugs zu Problemen kommen.

Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein - erst bis zum 19.01.2033 tauschen.

Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Zudem sollen im Zuge der Reform alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Seit 2022 erfolgt der Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum Jahr 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Wer, wann von dem Umtausch betroffen ist, ist genau geregelt.

Führerscheinumtausch leicht gemacht

Die Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge wie Motorrad oder Pkw, bleibt auch nach dem Umtausch des Führerscheins bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch des Pkw- oder Motorrad-Führerscheins nicht verbunden. Der Umtausch der Fahrerlaubnis kann bei der zuständigen Führerscheinzulassungsstelle beantragt werden. Für den Umtausch wird ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Neu ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis.

Ausnahmen bei Bus, Traktor und Lkw

„Besteht aufgrund der Führerscheinklasse eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr zum Beispiel bei Schwerkraftfahrzeugen, Bussen oder Traktoren, dann können in Einzelfall noch weitere Dokumente angefordert werden“, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Die Eintragung der Klasse T (Traktor) wird etwa nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt.

Lkw- oder Bus-Führerscheinen unterliegen generell einer Befristung. Neuere Führerscheine müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Wer noch eine alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 hat, muss diese nach dem 50. Lebensjahr aktiv verlängern. Für die Verlängerung ist dann eine ärztliche Bescheinigung notwendig.

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

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 oliver.reidegeld @hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

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