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Deutscher Bauernverband (DBV)

DBV: Verbraucherinformationsgesetz so nicht akzeptabel
Anhörung im Bundestagsausschuss

Berlin (ots)

Information und Transparenz über Produkte und ihre
Herstellungswege schaffen Klarheit und Vertrauen beim Verbraucher.
Der Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes stellt in der
derzeitigen Fassung jedoch keine gelungene Initiative zur
Verbesserung der aktiven Verbraucheraufklärung dar. Auch das wichtige
Problem der Haftung bei Fehlinformationen durch Behörden ist bisher
ungeklärt. Diese Kritik äußerte der Deutsche Bauernverband (DBV) auf
der heutigen (29. April 2002) öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen
Bundestages. Der DBV lehnt ein ordnungsbehördliches
Auskunftsverfahren als verfehlt ab und fordert stattdessen eine
aktive Verbraucherinformationspolitik von Staat und Wirtschaft.
Mit dem neu geschaffenen Qualitätssicherheitssystem QS für Vieh
und Fleisch habe in den vergangenen Monaten die Wirtschaft selbst die
Voraussetzungen für ein umfassendes System der Information und
Transparenz für Lebensmittel über die gesamte Produktions-kette
hinweg geschaffen. Jetzt seien auch Bund und Länder in der
Verantwortung, einen aktiven Beitrag zur Verbraucherinformation zu
leisten.
Der DBV kritisierte in der Bundestagsanhörung, dass mit dem
Gesetzentwurf nicht die aktive Aufklärung und Information der
Verbraucher über wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungen und
Erkenntnisse gefördert werde. Es fehle die Unterstützung der
zielgruppengerechten Kommunikation vorhandener Institutionen wie des
Auswertungs- und Informationsdienstes (aid), der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder der Deutschen
Lebensmittelbuchkommission, die diese Aufgabe bisher mit engem
finanziellem Rahmen durchgeführt hätten. Diese Einrichtungen und die
vorhandenen Informationensmedien gelte es stärker zu fördern, um den
Kenntnisstand den Verbrauchern zu verbessern. Auch die individuelle
Einzelberatung von Verbrauchern durch bestehende Institutionen vor
Ort sollten verstärkt und effizienter gefördert werden. Der DBV bot
dazu die Unterstützung der Landwirtschaft an.
Der DBV betonte in der Anhörung zudem, dass ein
Verbraucherinformationsgesetz auch die Vertraulichkeit von sensiblen
Unternehmensinformationen in Behörden gewährleisten muss. Die vom
Bundesrat am vergangenen Freitag geforderte Freistellung der Behörde
von ihrer Haftung für die Richtigkeit von Informationen mache
eindeutig klar, dass dafür in dem Gesetzentwurf jede rechtlich
tragfähige Handlungsregelung fehle. Es sie ein Verstoß gegen jedes
Rechtsempfinden, wenn Unternehmen für eventuelle Pflichtverletzungen
verantwortlich seien, Behörden jedoch nicht.
Rückfragen:
Deutscher Bauernverband (DBV) 
Geschäftsstelle Bonn: 
Telefon: 0228 / 8198 - 238  
Telefax: 0228 / 8198 - 231
Geschäftsstelle Berlin: 
Telefon: 030 / 319 04 - 239 
Telefax: 030 / 319 04 - 431

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