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Deutscher Bauernverband (DBV)

Gemeinsame Erklärung zur Bundestagswahl 2002

Berlin (ots)

Deutschland zählt zu den am dichtesten besiedelten
Industrieländern der Welt. Gleichwohl gilt seine Kulturlandschaft in
ihrer Vielfalt, Schönheit und Unverwechselbarkeit als herausragender
kultureller Wert und als besonderes Charakteristikum Deutschlands. Es
gibt nach wie vor eine hohe Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten;
Boden, Luft und Wasser befinden sich insgesamt in einem guten
Zustand. Millionen Bürger und Feriengäste schätzen den hohen
Erlebnis- und Erholungswert unserer Kulturlandschaft und verbringen
Freizeit und Urlaub bevorzugt in der freien Landschaft. Die
Kulturlandschaft Deutschlands ist das Ergebnis der Arbeit, des
wirtschaftlichen Interesses, der Erfahrung und des Idealismus von
Bauern, Gärtnern, Winzern, Waldbesitzern, Grundbesitzern, Jägern und
Fischern.
Nutzung zum Schutz der Natur!
Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer,
Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer bekennen sich
nachdrücklich zur Naturnutzung und zum Schutz der Natur - ganz im
Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips der Agenda 21. Danach sind
Ökologie, Ökonomie und soziale Belange gleichrangig zu
berücksichtigen. Selbstverständlich nutzen und bewirtschaften sie ihr
Eigentum an Grund und Boden, um Einkommen zu erzielen. Dabei sind sie
aber ebenso darauf bedacht, die Grundlage für das Wirtschaften der
folgenden Generation zu erhalten und fortzuentwickeln. Gerade die
Nutzung des eigenen Grund und Bodens - oft über Generationen hinweg -
war und ist ein wesentlicher Garant für die Erhaltung der natürlichen
Ressourcen und den Schutz von Fauna und Flora in Deutschland.
Bewirtschaftung verbessert Artenvielfalt und Lebensräume!
Viele Arten, deren Lebensräume und Flächen, die heute als
schützenswert angesehen werden, sind erst durch - oft
jahrhundertelange - landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche
Nutzung entstanden. Deshalb ist die Erhaltung und Fortentwicklung
bestimmter Nutzungsformen in der Kulturlandschaft notwendig, auch in
Schutzgebieten. Viele FFH- und Vogelschutzgebiete sind zum Beispiel
nur dann in einer schützenswerten Form zu erhalten, wenn die Nutzer
ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung der Bewirtschaftung
behalten.
Durch den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft
leisten die Grundeigentümer einen wesentlichen Beitrag für die
Erholung der Bevölkerung. Dazu gehört auch eine natur- und
landschaftsverträgliche Sportausübung. Denn nur wenn die Bevölkerung
unsere Kulturlandschaft erlebt, wird sie das Verständnis für den
ländlichen Raum, dessen Leistungen und auch dessen Probleme
aufbringen.
Die Politik in Deutschland hat sich frühzeitig zu einem
nachhaltigen Natur- und Umweltschutz bekannt.  Die Ziele der Agenda
21 haben in weiten Kreisen der Gesellschaft einen hohen Stellenwert
erlangt und Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer,
Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer fühlen sich ihnen
verpflichtet. Mit größter Sorge beobachten sie deshalb, dass Tier-,
Natur- und Umweltschutz heute vielfach nur noch darauf ausgerichtet
sind, den Status-Quo von Natur und Landschaft zu konservieren und mit
diesem Ziel die Nutzung des Eigentums einzuschränken.
Sie fühlen sich dadurch in ihrer auf nachhaltige Nutzung der Natur
ausgerichteten Tätigkeit falsch beurteilt, nicht anerkannt sowie
oftmals sogar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Kooperation statt Auflagen!
Bauern, Gärtner, Waldbesitzer, Grundbesitzer,
Jagdgenossenschaften, Jäger und Fischer fordern eine konsequentere
Politik zur Stärkung des ländlichen Raumes und kritisieren, dass die
Politik vermehrt mit Auflagen und Bürokratie arbeitet und nicht auf
die freie Mitwirkung der Menschen im ländlichen Raum setzt. So fehlt
im neuen Bundesnaturschutzgesetz beispielsweise eine verläßliche
Ausgleichsregelung für Erschwernisse und Ertragseinbußen, die dem
Nutzer aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes auferlegt werden.
Daraus erwächst die große Gefahr, dass die für den Naturschutz
wichtige Bewirtschaftung unrentabel und aufgegeben wird.
Eine artenreiche und für den Menschen lebenswerte Kulturlandschaft
ist dadurch bedroht. Deshalb müssen in einem breiten
gesellschaftlichen Konsens statt Auflagen Angebote zur Fortführung
der Landnutzung gemacht werden. Diese Zielsetzung muß auch Eingang in
ein novelliertes Landwirtschaftsgesetz finden.
Jagd, Fischerei, Freizeitnutzung und Hege sind untrennbar
verbunden!
Die im Bundesjagdgesetz enthaltene Hegeverpflichtung der
Grundeigentümer und der Jäger stellt sicher, dass die Jagd in
Verantwortung für den Artenreichtum der Lebensräume des Wildes und
deren wirtschaftlicher Nutzung ausgeübt und nachhaltig, d.h. der
Bestandsentwicklung des Wildes entsprechend, durchgeführt wird.
Diesen Grundsatz hat auch der Weltkongress der Internationalen
Umweltschutzorganisationen (IUCN) bestätigt: In einer
Grundsatzerklärung bezeichnete sie die Jagd als wichtiges Instrument
zur Erhaltung des Natur und forderte deshalb ihre Förderung.
Das Bundesjagdgesetz ist als Garant für eine nachhaltige
Naturnutzung ebenso beizubehalten wie die Trennung der Rechtskreise
Jagd und Naturschutz. Nur so wird gewährleistet, daß sowohl die Tiere
als auch ihre Lebensräume der Hegepflicht unterliegen.
Auch für Fischer und Reiter ist die Nachhaltigkeit ein
Grundprinzip nach dem sie handeln. Die Fischereigesetze müssen aber
weiterhin gewährleisten, daß die Fischer Zugang zu den Gewässern
erhalten. Den Pferden muß in Feld und Wald ausreichende
Bewegungsmöglichkeit erhalten bleiben.
Politik mit und nicht gegen die Nutzer und Eigentümer!
Deshalb haben sich die folgenden Verbände und Organisationen zur
Initiative "pro Land" zusammengefunden:
- der Deutsche Bauernverband, 
   - die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, 
   - die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, 
   - der Deutsche Fischerei-Verband, 
   - der Deutsche Jagdschutz-Verband,
   - die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und 
     Eigenjagdbesitzer, 
   - der Zentralverband Gartenbau,
   - der Deutsche Weinbauverband
   - die Deutsche Reiterliche Vereinigung.
Sie fordern die politischen Parteien auf,
  • sich eindeutig zugunsten des Privateigentums an Grund und Boden und zu seiner freien Verfügbarkeit zu äußern und zu verpflichten.
  • die Steuergesetzgebung grundsätzlich auf die Ertragsfähigkeit land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Grundstücke auszurichten.
  • im Natur- und Gewässerschutz vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich Vorrang vor dem Ordnungsrecht einzuräumen.
  • Umwelt-, Natur- und Tierschutz nur mit den Nutzern und Eigentümern und nicht gegen sie zu gestalten.
Die Verbände sind überzeugt, daß weitere Fortschritte im Natur-
und Umweltschutz nur auf dieser Basis möglich sind.
Die Verbände fordern eine gleichwertige Beteiligung des ländlichen
Raums an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Der ländliche
Raum muss attraktiver Wirtschaftsstandort sein, wenn er alle seinen
Funktionen in einer hochindustrialisierten Gesellschaft, auch im
Natur- und Umweltschutz, erfüllen soll. Nur darüber lässt sich auch
der jungen Generation eine dauerhafte Perspektive für das Leben und
Wirtschaften im ländlichen Raum erhalten.
Rückfragen:
Deutscher Bauernverband (DBV) 
Geschäftsstelle Bonn: 
Telefon: 0228 / 8198 - 238  
Telefax: 0228 / 8198 - 231
Geschäftsstelle Berlin: 
Telefon: 030 / 319 04 - 239 
Telefax: 030 / 319 04 - 431

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