Gemeinsame Erklärung zur Bundestagswahl 2002
Berlin (ots)
Deutschland zählt zu den am dichtesten besiedelten Industrieländern der Welt. Gleichwohl gilt seine Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Schönheit und Unverwechselbarkeit als herausragender kultureller Wert und als besonderes Charakteristikum Deutschlands. Es gibt nach wie vor eine hohe Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten; Boden, Luft und Wasser befinden sich insgesamt in einem guten Zustand. Millionen Bürger und Feriengäste schätzen den hohen Erlebnis- und Erholungswert unserer Kulturlandschaft und verbringen Freizeit und Urlaub bevorzugt in der freien Landschaft. Die Kulturlandschaft Deutschlands ist das Ergebnis der Arbeit, des wirtschaftlichen Interesses, der Erfahrung und des Idealismus von Bauern, Gärtnern, Winzern, Waldbesitzern, Grundbesitzern, Jägern und Fischern.
Nutzung zum Schutz der Natur!
Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer bekennen sich nachdrücklich zur Naturnutzung und zum Schutz der Natur - ganz im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips der Agenda 21. Danach sind Ökologie, Ökonomie und soziale Belange gleichrangig zu berücksichtigen. Selbstverständlich nutzen und bewirtschaften sie ihr Eigentum an Grund und Boden, um Einkommen zu erzielen. Dabei sind sie aber ebenso darauf bedacht, die Grundlage für das Wirtschaften der folgenden Generation zu erhalten und fortzuentwickeln. Gerade die Nutzung des eigenen Grund und Bodens - oft über Generationen hinweg - war und ist ein wesentlicher Garant für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und den Schutz von Fauna und Flora in Deutschland.
Bewirtschaftung verbessert Artenvielfalt und Lebensräume!
Viele Arten, deren Lebensräume und Flächen, die heute als schützenswert angesehen werden, sind erst durch - oft jahrhundertelange - landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung entstanden. Deshalb ist die Erhaltung und Fortentwicklung bestimmter Nutzungsformen in der Kulturlandschaft notwendig, auch in Schutzgebieten. Viele FFH- und Vogelschutzgebiete sind zum Beispiel nur dann in einer schützenswerten Form zu erhalten, wenn die Nutzer ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung der Bewirtschaftung behalten.
Durch den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft leisten die Grundeigentümer einen wesentlichen Beitrag für die Erholung der Bevölkerung. Dazu gehört auch eine natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung. Denn nur wenn die Bevölkerung unsere Kulturlandschaft erlebt, wird sie das Verständnis für den ländlichen Raum, dessen Leistungen und auch dessen Probleme aufbringen.
Die Politik in Deutschland hat sich frühzeitig zu einem nachhaltigen Natur- und Umweltschutz bekannt. Die Ziele der Agenda 21 haben in weiten Kreisen der Gesellschaft einen hohen Stellenwert erlangt und Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer fühlen sich ihnen verpflichtet. Mit größter Sorge beobachten sie deshalb, dass Tier-, Natur- und Umweltschutz heute vielfach nur noch darauf ausgerichtet sind, den Status-Quo von Natur und Landschaft zu konservieren und mit diesem Ziel die Nutzung des Eigentums einzuschränken.
Sie fühlen sich dadurch in ihrer auf nachhaltige Nutzung der Natur ausgerichteten Tätigkeit falsch beurteilt, nicht anerkannt sowie oftmals sogar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Kooperation statt Auflagen!
Bauern, Gärtner, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger und Fischer fordern eine konsequentere Politik zur Stärkung des ländlichen Raumes und kritisieren, dass die Politik vermehrt mit Auflagen und Bürokratie arbeitet und nicht auf die freie Mitwirkung der Menschen im ländlichen Raum setzt. So fehlt im neuen Bundesnaturschutzgesetz beispielsweise eine verläßliche Ausgleichsregelung für Erschwernisse und Ertragseinbußen, die dem Nutzer aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes auferlegt werden. Daraus erwächst die große Gefahr, dass die für den Naturschutz wichtige Bewirtschaftung unrentabel und aufgegeben wird.
Eine artenreiche und für den Menschen lebenswerte Kulturlandschaft ist dadurch bedroht. Deshalb müssen in einem breiten gesellschaftlichen Konsens statt Auflagen Angebote zur Fortführung der Landnutzung gemacht werden. Diese Zielsetzung muß auch Eingang in ein novelliertes Landwirtschaftsgesetz finden.
Jagd, Fischerei, Freizeitnutzung und Hege sind untrennbar verbunden!
Die im Bundesjagdgesetz enthaltene Hegeverpflichtung der Grundeigentümer und der Jäger stellt sicher, dass die Jagd in Verantwortung für den Artenreichtum der Lebensräume des Wildes und deren wirtschaftlicher Nutzung ausgeübt und nachhaltig, d.h. der Bestandsentwicklung des Wildes entsprechend, durchgeführt wird. Diesen Grundsatz hat auch der Weltkongress der Internationalen Umweltschutzorganisationen (IUCN) bestätigt: In einer Grundsatzerklärung bezeichnete sie die Jagd als wichtiges Instrument zur Erhaltung des Natur und forderte deshalb ihre Förderung.
Das Bundesjagdgesetz ist als Garant für eine nachhaltige Naturnutzung ebenso beizubehalten wie die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz. Nur so wird gewährleistet, daß sowohl die Tiere als auch ihre Lebensräume der Hegepflicht unterliegen.
Auch für Fischer und Reiter ist die Nachhaltigkeit ein Grundprinzip nach dem sie handeln. Die Fischereigesetze müssen aber weiterhin gewährleisten, daß die Fischer Zugang zu den Gewässern erhalten. Den Pferden muß in Feld und Wald ausreichende Bewegungsmöglichkeit erhalten bleiben.
Politik mit und nicht gegen die Nutzer und Eigentümer!
Deshalb haben sich die folgenden Verbände und Organisationen zur Initiative "pro Land" zusammengefunden:
- der Deutsche Bauernverband, - die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, - die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, - der Deutsche Fischerei-Verband, - der Deutsche Jagdschutz-Verband, - die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, - der Zentralverband Gartenbau, - der Deutsche Weinbauverband - die Deutsche Reiterliche Vereinigung.
Sie fordern die politischen Parteien auf,
- sich eindeutig zugunsten des Privateigentums an Grund und Boden und zu seiner freien Verfügbarkeit zu äußern und zu verpflichten.
- die Steuergesetzgebung grundsätzlich auf die Ertragsfähigkeit land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Grundstücke auszurichten.
- im Natur- und Gewässerschutz vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich Vorrang vor dem Ordnungsrecht einzuräumen.
- Umwelt-, Natur- und Tierschutz nur mit den Nutzern und Eigentümern und nicht gegen sie zu gestalten.
Die Verbände sind überzeugt, daß weitere Fortschritte im Natur- und Umweltschutz nur auf dieser Basis möglich sind.
Die Verbände fordern eine gleichwertige Beteiligung des ländlichen Raums an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Der ländliche Raum muss attraktiver Wirtschaftsstandort sein, wenn er alle seinen Funktionen in einer hochindustrialisierten Gesellschaft, auch im Natur- und Umweltschutz, erfüllen soll. Nur darüber lässt sich auch der jungen Generation eine dauerhafte Perspektive für das Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum erhalten.
Rückfragen:
Deutscher Bauernverband (DBV) Geschäftsstelle Bonn: Telefon: 0228 / 8198 - 238 Telefax: 0228 / 8198 - 231 Geschäftsstelle Berlin: Telefon: 030 / 319 04 - 239 Telefax: 030 / 319 04 - 431
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