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Deutscher Bauernverband (DBV)

Gentechnik-Kennzeichnung nimmt in Brüssel wichtige Hürde
DBV bleibt bei seiner Forderung nach Produkt bezogener Kennzeichnung

Berlin (ots)

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass sich
der EU-Agrarministerrat nach jahrelangen Diskussionen endlich zu
einer Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel durchgerungen hat, bemängelt jedoch die Ausgestaltung
der Regelung. Die Kennzeichnung soll für alle Erzeugnisse mit mehr
als 0,9 Prozent Anteil gentechnisch veränderter Organismen (GMO)
gelten. Allerdings setzt die Kennzeichnungspflicht für nicht in der
EU zugelassene GMO bei niedrigeren Werten ein. Schon das muss zu
Umsetzungs- und Verständnisproblemen führen.
Mit der Einigung des Agrarministerrates wird die zentrale
Forderung des DBV nach Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte und
Verbraucher nur teilweise aufgegriffen. So müssen Nahrungsmittel auch
dann gekennzeichnet werden, wenn Gentechnik zwar im
Produktionsprozess eingesetzt, im Produkt selbst aber nicht mehr
nachweisbar ist. So muss zum Beispiel Margarine aus Sojaöl, das aus
Bohnen von gentechnisch veränderten Sojapflanzen gewonnen wurde, als
gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Da die Bestandteile
dieser Margarine nicht gentechnisch verändert wurden, gibt es für
diese Margarine aber keinen überprüfbaren Grenzwert. Damit wird die
Kennzeichnungsregelung für Verbraucher und Landwirte nicht mehr
überprüf- und nachvollziehbar. Der DBV hatte sich deshalb von Anfang
an für eine klare Produkt bezogene Kennzeichnung und gegen die jetzt
beschlossene Prozess bezogene Kennzeichnung ausgesprochen.
Dagegen anerkennt der DBV, dass die EU-Agrarminister die
Kennzeichnungspflicht nicht auf Lebensmittel liefernde Tiere
ausgeweitet haben, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln
gefüttert wurden. Auch hier wäre ein Nachweis im Produkt nicht
möglich.
Außerdem kritisiert der Deutsche Bauernverband, dass mit der
Festlegung von Grenzwerten für Lebens- und Futtermittel nicht
gleichzeitig auch Grenzwerte für Saat- und Pflanzgut festgelegt
wurden. Diese müssen nach Ansicht des DBV deutlich unter denen für
Lebens- und Futtermittel liegen, um dem Landwirt tatsächlich die
Einhaltung der jetzt gesetzten Grenzwerte in Nahrungsmitteln zu
ermöglichen. Der Deutsche Bauernverband wird zusammen mit dem
europäischen Bauernverband COPA nachdrücklich für diese Ergänzung des
jetzigen Beschlusses im Rahmen der nun erforderlichen Debatte im
Europa-Parlament eintreten.
Rückfragen:
DBV-Pressedienst
Deutscher Bauernverband (DBV) 
Geschäftsstelle Bonn: 
Telefon: 0228 / 8198 - 238 
Telefax: 0228 / 8198 - 231
Geschäftsstelle Berlin: 
Telefon: 030 / 319 04 - 239 
Telefax: 030 / 319 04 - 431

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