Erster Geflügelpestverdacht in Deutschland DBV ruft dringend zu erhöhter Vorsicht auf
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft angesichts des Geflügelpestverdachts in Deutschland die Bauern dazu auf, alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung zu ergreifen. So sollte jeglicher Personenkontakt zu dort arbetenden und wohnenden Personen sowie Warenströme zu landwirtschaftlichen Betrieben mit Geflügel und sonstiger Tierhaltung auf das unbedingt Notwendige in Nordhrein-Westfalen aber auch bundesweit reduziert werden. Kurzfristig muss geprüft werden, so der DBV, ob über Seuchenschleusen auf dem Betrieb die Reduzierung des Übertragungsrisikos möglich ist.
Der DBV begrüßt die rasche Entscheidung der Landesregierung, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um jegliche Weiterverbreitung zu verhindern. So wurde heute Morgen ein 72- stündiger "Standstill" für Nordrhein-Westfalen vereinbart. Damit darf kein Lebendgeflügel oder Bruteier aus diesem Bundesland verbracht werden.
Die Geflügelpest wird durch ein äußerst ansteckendes Virus verursacht. Erkranken können Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben, Wildvögel u.ä. Meist treten bei den erkrankten Tieren Blutungen im Kehlkopfbereich, in der Luftröhre, Speiseröhre und Drüsenmagen auf.
Der DBV weist darauf hin, dass dies für die deutsche Geflügelwirtschaft zu einer Katastrophe führen kann, wenn es zu einer Verbreitung wie in Belgien und den Niederlanden kommen würde. So wurde in den Niederlanden der Geflügelbestand seit dem Ausbruch um 25 Prozent reduziert.
In den späten Abendstunden des 8. Mai 2003 bestätigte sich anhand eines Schnelltestes auf einem Hof im Kreis Viersen der schwerwiegende Verdacht auf Geflügelpest. Es handelt sich um einen Hähnchenmastbetrieb mit 32.000 Hähnchen. Als Konsequenz und Vorsichtsmaßnahme gegen weitere Verschleppungen wurde bzw. wird in der 3-km-Zone alles Geflügel getötet. Innerhalb der 3 km-Zone liegt noch ein weiterer großer Betrieb mit 45.000 Hähnchen sowie viele kleine Geflügelbetriebe, die von der Keulung und unschädlichen Beseitigung des Geflügels betroffen sein werden. Der Verdachtssperrbezirk umfasst die ganze Gemeinde Schwalmtal, einen Großteil der Stadt Viersen, einen Großteil der Stadt Brüggen, fast die gesamte Gemeinde Niederkrüchten und einen Großteil der Stadt Nettetal. Betroffen sind auch Teilbereiche der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Heinsberg.
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