Land- und Forstwirtschaft weiterhin mit steuerbefreiten Biokraftstoffen - DBV: Energiesteuergesetz bleibt verbesserungsbedürftig
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Energiesteuergesetz trotz positiver Änderungen weiterhin Nachbesserungsbedarf. Anders als im ersten Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) bleibt die Verwendung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft vollständig steuerbefreit. "Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Allerdings befürchten wir durch das geplante Rückerstattungsverfahren für unsere Landwirte erheblichen bürokratischen Mehraufwand", kommentierte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born, das Ergebnis der Kabinettsitzung. Kritisch sieht der DBV die Höhe der Teilbesteuerung außerhalb der Land- und Forstwirtschaft. Das Energiesteuergesetz enthält nach dem Beschluss des Kabinetts eine Teilbesteuerung von 10 Cent auf den Liter Biodiesel und 15 Cent pro Liter Pflanzenöl sowie für Mischungen aus Dieselkraftstoff und Biodiesel.
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes hat das Bundeskabinett versäumt, eine sachdienliche Komplettlösung für Biokraftstoffe unter Einbeziehung der geplanten Beimischungspflicht auf den Weg zu bringen. "Nun wird für lediglich 5 Monate eine Teilbesteuerung eingeführt, obwohl doch jeder weiß, dass ab 1. Januar 2007 die Biokraftstoff-Beimischungspflicht geregelt werden muss", stellte der DBV-Generalsekretär fest. Damit gebe es weiterhin keine Investitionssicherheit für die Biokraftstoffbranche.
Der DBV bewertete es als vernünftige weitere Entscheidung, dass das Kabinett auf die seitens des Bundesfinanzministeriums geforderte Abschaffung der bestehenden Agrardieselregelung für die gesamte Legislaturperiode verzichtete. "Damit werden wichtige Optionen offen gehalten, die deutsche Agrardieselbesteuerung wieder wettbewerbsneutral gegenüber anderen EU-Ländern auszugestalten", betonte Generalsekretär Dr. Born.
Weitere Forderungen des Deutschen Bauernverbandes, wie die Zulassung von Heizöl für den Betrieb von Beregnungsanlagen und die Beseitigung der besonderen Ökosteuer-Belastungen der Land- und Forstwirtschaft seien nicht berücksichtigt worden. Daher müsse im parlamentarischen Verfahren nochmals ernsthaft über die Energiebesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft diskutiert werden.
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