Betriebsrenten müssen der Rente mit 67 angepasst werden EUROFORUM-Konferenz "Rente mit 67 - Was heißt das für die bAV?" 4. September 2007, Frankfurt am Main
Düsseldorf (ots)
Frankfurt/Düsseldorf, Juli 2007. Im März 2007 wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung zieht auch einen Klärungsbedarf bei vielen betrieblichen Versorgungswerken nach sich, da ein großer Teil der bestehenden Betriebsrentenzusagen ausdrücklich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Leistungen vorsieht. Eine automatische Anpassung an das gesetzliche Rentenalter erfolgt nur bei Betriebsrentenzusagen, die dynamisch auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalter verweisen.
Details zu den Auswirkungen der Anhebung des Renteneintrittsalters auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) greift die EUROFORUM-Konferenz "Rente mit 67 - Was heißt das für die bAV" (4. September 2007, Frankfurt am Main) auf. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Technische Universität Darmstadt), erläutert die Konsequenzen der Erhöhung der Regelaltersgrenze und zeigt den Stand und die Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland auf. Die Frage nach einer gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung der Betriebsrenten erörtert als Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Frank Baumeister. Über begleitende Maßnahmen der Finanzverwaltung wie steuerliche Implikationen bei der Rente mit 67 spricht Christine Harder-Buschner (Bundesministerium für Finanzen). Beispiele aus der Umsetzung von Handlungsspielräumen in der betrieblichen Versorgungspolitik zeigt praxisnah Martina Neise (DaimlerChrysler AG) auf.
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